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Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2024 / H 15.3 Gewinnerzielungsabsicht

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Abgrenzung der Gewinnerzielungsabsicht zur Liebhaberei

  • bei einem Architekten >BFH vom 12.09.2002 (BStBl 2003 II S. 85),
  • bei einem Bootshandel mit langjährigen Verlusten >BFH vom 21.07.2004 (BStBl II S. 1063),
  • bei einem Erfinder >BFH vom 14.03.1985 (BStBl II S. 424),
  • bei Vermietung einer Ferienwohnung >BFH vom 05.05.1988 (BStBl II S. 778),
  • beim Betrieb eines Gästehauses >BFH vom 13.12.1984 (BStBl 1985 II S. 455),
  • bei einem als sog. Generationenbetrieb geführten Unternehmen >BFH vom 24.08.2000 (BStBl II S. 674),
  • bei einem gewerblichen Grundstückshandel >BFH vom 05.04.2017 (BStBl II S. 1130),
  • bei einem unverändert fortgeführten regelmäßig Verluste bringenden Großhandelsunternehmen >BFH vom 19.11.1985 (BStBl 1986 II S. 289),
  • bei einem Künstler >BFH vom 06.03.2003 (BStBl II S. 602),
  • bei Vercharterung eines Motorbootes >BFH vom 28.08.1987 (BStBl 1988 II S. 10),
  • bei einer Pferdezucht >BFH vom 27.01.2000 (BStBl II S. 227),
  • bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken >BMF vom 29.10.2021 (BStBl I S. 2022)
  • bei einem hauptberuflich tätigen Rechtsanwalt >BFH vom 22.04.1998 (BStBl II S. 663) und BFH vom 14.12.2004 (BStBl 2005 II S. 392),
  • bei Betrieb einer Reitschule >BFH vom 15.11.1984 (BStBl 1985 II S. 205),
  • bei einem Schriftsteller >BFH vom 23.05.1985 (BStBl II S. 515),
  • bei einem Steuerberater >BFH vom 31.05.2001 (BStBl 2002 II S. 276),
  • bei Betrieb eines Trabrennstalls >BFH vom 19.07.1990 (BStBl 1991 II S. 333).

Anlaufverluste

  • Verluste der Anlaufzeit sind steuerlich nicht zu berücksichtigen, wenn die Tätigkeit von Anfang an erkennbar ungeeignet ist, auf Dauer einen Gewinn zu erbringen (>BFH vom 23.05.1985 – BStBl II S. 515 und vom 28.08.1987 – BStBl 1988 II S. 10).
  • Bei der Totalgewinnprognose ist zu berücksichtigen, dass sich z. B. bei Künstlern und Schrift...

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