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Jansen, SGB VI § 259a Besonderheiten für Versicherte der ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Dr. Tobias Kador
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Rz. 28

Geis/Kowalczyk, Die deutsche Teilung und der rechtswidrige Wegfall des Rentenanspruchs der Flüchtlinge und Übersiedler, NJ 2022, 289.

Merten, Zulässigkeit der Änderung der gesetzlichen Bewertung von in der DDR zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten – Anmerkung zu dem Beschluss des BVerfG vom 13.12.2016 – 1 BvR 713/13 = NJ 2017, 163, NJ 2017, 165.

Moser, Bundesverfassungsgericht – Bewertung von DDR-Zeiten für nach 1936 Geborene nicht nach dem Fremdrentengesetz – des BVerfG vom 13.12.2016 – 1 BvR 713/13, Kompass/KBS 2017, Nr. 3/4, 22.

 

Rz. 29

Die Regelungen zur Berechnung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Versicherten mit Beschäftigungszeiten in der früheren DDR mit gewöhnlichem Aufenthalt im Bundesgebiet am 18.5.1990 begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (Anschluss an BVerfG v. 13.12.2016, 1 BvR 713/13):

Bay. LSG, Beschluss v. 13.9.2021, L 13 R 282/21.

Zu Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung des § 259a bei der Berechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei einem nach 1936 geborenen DDR-Übersiedler:

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 30.12.2022, L 17 R 22/22.

Zur Verfassungsmäßigkeit der Bewertung im Beitrittsgebiet zurückgelegter rentenrechtlicher Zeiten nach dem FRG (Anschluss an BSG, Urteil v. 14.12.2011, B 5 R 36/11 R):

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 26.7.2023, L 16 R 363/21.

Zur Beschränkung der Vertrauensschutzregelung des § 259a auf rentennahe Jahrgänge der "Bestandsübersiedler" aus der ehemaligen DDR:

BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 13.12.2016, 1 BvR 713/13.

Der vom Gesetzgeber in § 259a gewählte "Stichtag", der 18.5.1990, Tag der Unterzeichnung des Vertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion (WWSUVtr) v. 18.5.1990 (BGBl. II S. 537) und die damit zusammenhängend...

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