Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hillebrand/Keßler, GenG § 9 Vorstand; Aufsichtsrat

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

1 Zweck der Regelung

 

Rz. 1

Die Bestimmung beinhaltet grundlegende Vorgaben hinsichtlich der Leitungs- und Organstruktur (Co-operative Governance) der eG, welche durch die Regelungen der Leitungsverfassung der §§ 24 ff. hinsichtlich des Vorstandes, der §§ 36 ff. hinsichtlich des Aufsichtsrates sowie der §§ 43 ff. in Bezug auf die General- oder Vertreterversammlung eine detaillierte und differenzierte Ausgestaltung erfährt. Danach sind der Genossenschaft grundsätzlich drei Organe zwingend und unabdingbar (§ 18 S. 2) vorgegeben: das Vertretungs- und Geschäftsführungsorgan Vorstand (§§ 24, 27), das Überwachungs-, Kontroll- und Beratungsorgan Aufsichtsrat (§ 38) sowie das Grundlagenorgan Generalversammlung (Mitgliederversammlung) (§§ 16, 43, 48) bzw. die Vertreterversammlung (§ 43 a). Zwar findet die Generalversammlung in § 9 keine ausdrückliche Erwähnung, doch setzt der Gesetzgeber deren Existenz als selbstverständlich voraus. Sie konstituiert sich als Willensbildungs- und Beschlussorgan der Mitglieder von selbst, während Vorstand (§ 24 Abs. 2) und Aufsichtsrat (§ 36 Abs. 1) einer gesonderten Einsetzung (Bestellung) – im gesetzlichen Regelfalle durch die Mitglieder – bedürfen.

 

Rz. 2

Im Lichte der gesetzlichen Vorgaben folgt die Genossenschaft dabei – vergleichbar der Aktiengesellschaft – dem Konzept einer dualen Leitungsverfassung, d. h. der funktionalen Trennung zwischen Geschäftsführung und Außenvertretung seitens des Vorstands einerseits sowie der Überwachung der Unternehmensleitung durch den Aufsichtsrat andererseits. Dabei obliegt es dem Vorstand, die Genossenschaft unter eigener Verantwortung zu leiten (§ 27 Abs. 1 S. 1 GenG). Er ist insoweit nur an Gesetz und Satzung, insbesondere an den Fördergrundsatz, gebunden (§ 27 Abs. 1 S. 2). Eine Bindung an Weisungsbeschlüsse des Aufsichtsrats best...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    316
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    304
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    274
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    229
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    214
  • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5 Teilurlaub / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
    176
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    149
  • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
    141
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    136
  • Nächtliches Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen verfassungsgemäß
    135
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    130
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    130
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    124
  • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
    118
  • Ballspielen auf Rasenfläche nicht gestattet
    110
  • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
    110
  • Mietverhältnis zwischen GbR und Gesellschafter über diesem zurechenbaren Grundstücksanteil nicht anzuerkennen
    110
  • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
    107
  • Persönliche Unterschrift in der Steuererklärung
    104
  • Aufteilung von Hotelumsätzen nach Umsatzsteuersätzen: Bewertung des Frühstücks
    100
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold

Top-Themen

Energiemanagement Smarthome smart

Die neue Ära des Energiemanagements

mehr

Changemaker_Weg_ins_Licht_Entscheidung

Der Verwaltungsbeirat der WEG

mehr

Richterhammer 2

BGH-Rechtsprechungsübersicht

mehr

Innenbereich Junge Person Wand Werkzeug Farbe Renovierung

Schönheitsreparaturen

mehr

Vertrag Geld Bargeld Unterschrift Männer

Mietkaution

mehr

Mieterhöhung Scrabble

Mieterhöhung bei Wohnraum

mehr

Modulbau Hotel: Hotel Jakarta innen

Modulares Bauen

mehr

Heizung kalt Eiswürfel in Glas

Gründe für eine Mietminderung

mehr

Save the Date Expo Real 2025 Ankündigung Messe

Expo Real 2025

mehr

Serielles Sanieren Key Visual Dena

Seriell Sanieren

mehr

Downloads

Digital Guide Real Estate 2026

Digital Guide Real Estate 2026

mehr

Digital Guide Real Estate 2025

Digital Guide Real Estate 2025

mehr

DGRE 2024

Digital Guide Real Estate 2024

mehr

RR Berlin 2020

Sonderveröffentlichung: Region Report Berlin 2020

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Buchführung für die WEG-Verwaltung
Buchführung für die WEG-Verwaltung

Der schnelle Einstieg für WEG-Verwalter zum Thema Buchhaltung. Dieses Buch verrät alles über Jahresabschluss, Wirtschaftsplan, doppelte Buchführung u.v.m. Dank der zahlreichen Buchungsbeispiele, Übungen und Lösungen gehen Buchungen bald leicht von der Hand.


Genossenschaftsgesetz / § 9 Vorstand; Aufsichtsrat
Genossenschaftsgesetz / § 9 Vorstand; Aufsichtsrat

  (1) 1Die Genossenschaft muss einen Vorstand und einen Aufsichtsrat haben. 2Bei Genossenschaften mit nicht mehr als 20 Mitgliedern kann durch Bestimmung in der Satzung auf einen Aufsichtsrat verzichtet werden. 3In diesem Fall nimmt die Generalversammlung ...

4 Wochen testen

Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Immobilien Bücher
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren