Prof. Dr. Hans-Joachim Böcking
, Prof. Dr. Marius Gros
Rz. 67
Im Dezember 2012 startete im BMF ein Projekt zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Neugestaltung der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (öVRV; zur Rechtsentwicklung vgl. zB Schallmeiner, RWZ 2013, 219, 223). Zielsetzung des Reformprojekts war die Einführung eines integrierten Voranschlags- und Rechnungssystems für Länder und Gemeinden (zum Anwendungsbereich s. Rz. 69), welches aus den Komponenten Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögensrechnung besteht und eine möglichst getreue, vollständige und einheitliche Darstellung der finanziellen Lage (Liquiditäts-, Ressourcen- und Vermögenssicht) von Gebietskörperschaften unter Berücksichtigung der Haushaltsregelungen nach den Grundsätzen der Transparenz, Effizienz und Vergleichbarkeit ermöglicht (s. Kuntner/Pilz in FS Bertl, 328; Sperz, RFG-SRa 2017, 108; Herbst, ÖHW 2020 H 4, 15; in Deutschland ist aktuell die Umstellung auf die Doppik im Gange, s. Rz. 34 f.). Am 19.10.2015 wurde die öVRV 2015 schließlich im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Damit wurden die Empfehlungen der EU-Fiskalrahmenrichtlinie umgesetzt. Bei der Ausgestaltung der öVRV 2015 hat man im Wesentlichen die Bestimmungen des Haushaltsrechts des Bundes auf Grundlage des öBHG 2013 sowie der Eröffnungsbilanzverordnung und der öRLV 2013 herangezogen (vgl. Dessulemoustier-Bovekercke, VWT 2020, 173, s. dazu Rz. 65). Um eine möglichst einheitliche Darstellung des öffentlichen Rechnungswesens zu erreichen, entsprechen Gliederung und Aufbau des Rechnungsabschlusses der Länder und Gemeinden im Wesentlichen jenem des Bundes. Damit sind die International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) Grundlage des öVRV 2015 und damit für die Bewertung und Darstellung von Vermögen, Schulden, Aufwendungen und Erträgen relevant (vgl. Dessulemoustier-Bo...