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Schleswig-Holsteinisches OLG Urteil vom 15.04.2010 - 7 U 17/09

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Verkehrsunfall: Zurechenbarkeit des Sturzes eines Radfahrers zum "Betrieb" eines auf einem engen Weg entgegenkommenden Pkw ohne Kollision; Höhe der allgemeinen Kostenpauschale

 

Leitsatz (amtlich)

1. Zurechnung des Sturzes eines Radfahrers zum "Betrieb" eines entgegenkommenden Pkw auch ohne Kollision.(Rz. 17)

2. Die allgemeine Kostenpauschale in Verkehrsunfallsachen beläuft sich regelmäßig auf 20 EUR.(Rz. 27) Diese Entscheidung wird zitiert ...

 

Normenkette

StVG § 7 Abs. 1, §§ 9, 11, 17 Abs. 1; StVG § 18 Abs. 1; BGB § 249 Abs. 2 S. 1

 

Verfahrensgang

LG Itzehoe (Urteil vom 13.01.2009; Aktenzeichen 7 O 43/08)

 

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13.1.2009 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des LG Itzehoe teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 5.000 EUR (Schmerzensgeld) nebst 5 % Jahreszinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.6.2007 zu zahlen;

2. die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin weitere 1.920 EUR sowie vorgerichtlich entstandene Anwaltskosten i.H.v. 546,69 EUR jeweils nebst 5 % Jahreszinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.7.2007 zu zahlen;

3. es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche weiteren materiellen und immateriellen Schäden aus dem Verkehrsunfall vom 1.5.2007 auf der namenlosen Straße zwischen ... weg und ... zwischen den Gemeinden K und T zu ersetzen, soweit Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder kraft Gesetzes auf sonstige Dritte übergegangen sind.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen, die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden den Be...

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