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Schleswig-Holsteinisches LSG Urteil vom 09.10.2007 - L 2 VG 16/05

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Gewaltopferentschädigung. sexueller Missbrauch. schizophrene Psychose. Kausalität. Kannversorgung. Posttraumatische Belastungsstörung. Wahrscheinlichkeit

 

Leitsatz (amtlich)

Zur Kausalität zwischen einem sexuellen Missbrauch als Angriff iS von § 1 Abs 1 Opferentschädigungsgesetz (OEG) und einer schizophrenen Psychose und zu den Grundsätzen einer "Kann-Versorgung".

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein Anspruch auf Versorgung nach § 1 OEG setzt voraus, dass die gesundheitliche Schädigung auf einem tätlichen Angriff beruht. Die erforderliche Kausalität ist nicht schon dann anzunehmen, wenn ein Gutachter im Einzelfall die Auffassung vertritt, eine vorhandene psychische Störung sei mit Wahrscheinlichkeit durch ein bestimmtes schädigendes Ereignis hervorgerufen worden, sondern nur dann, wenn es der herrschenden medizinisch-wissenschaftlichen Lehrmeinung entspricht, dass durch eine bestimmte äußere Ursache eine psychische Störung der Art, wie sie bei dem Geschädigten vorliegt, gehäuft eintritt.

 

Normenkette

OEG § 1 Abs. 1 S. 1, Abs. 12 S. 2; BVG § 1 Abs. 3, §§ 30, 31 Abs. 1-2

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Kiel vom 20. Januar 2005 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin Anspruch auf Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) hat.

Die am 5. August 1982 geborene Klägerin wurde am 25. April 1997 Opfer einer Straftat. Laut Entscheidungsgründen des rechtskräftigen Urteils des Amtsgerichts Kiel (33 Ls 52/97) vom 14. Januar 1998 lag dem folgender Tatbestand zu Grunde:

“Am 25. April 1997 fand im Elternhaus des Angeklagten eine Fete statt. Er hatte zu dieser Fete unt...

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Opferentschädigungsgesetz [... / § 1 Anspruch auf Versorgung
Opferentschädigungsgesetz [... / § 1 Anspruch auf Versorgung

  (1) 1Wer im Geltungsbereich dieses Gesetzes oder auf einem deutschen Schiff oder Luftfahrzeug infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs gegen seine oder eine andere Person oder durch dessen rechtmäßige Abwehr eine gesundheitliche ...

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