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Sächsisches LAG Urteil vom 06.08.1997 - 4 Sa 201/97

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Verfahrensgang

ArbG Chemnitz (Urteil vom 19.12.1996; Aktenzeichen 9 Ca 5078/96)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 21.10.1998; Aktenzeichen 10 AZR 606/97)

 

Tenor

I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 19.12.1996 – 9 Ca 5078/96 – wird auf Kosten des Beklagten

zurückgewiesen.

II. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz nur noch über die tarifgerechte Eingruppierung der Klägerin in der Zeit ab 01.07.1995.

Die am 04.09.1942 geborene Klägerin ist bei dem Beklagten bzw. dessen Rechtsvorgänger als Lehrkraft beschäftigt.

Bis August 1992 unterrichtete die Klägerin in der Oberschule … in den Klassen 1 bis 8, sowie Kunsterziehung in den Klassen 5 bis 10. Von September 1992 bis 25.10.1992 war die Klägerin an der Grundschule … tätig. Seit dem das Fach Kunsterziehung in den Klassen 5 bis 9.

Am 28.07.1962 schloß die Klägerin am Institut für Lehrerbildung in … ein dreijähriges Studium ab (sie besuchte das Institut für Lehrerbildung in … und … vom 01.09.1959 bis zum 28.07.1962), aufgrund dessen sie die Lehrbefähigung für die Unterstufe der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen erwarb (vgl. Bl. 38/39 d. A.). Am 10.07.1962 erwarb die Klägerin aufgrund eines Einjahresfachlehrganges am Pädagogischen Institut Erfurt das Staatsexamen für Lehrer der zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen mit der Lehrbefähigung für das Fach Kunsterziehung (vgl. Bl. 40/41 d. A.).

Mit Änderungsvertrag vom 01.07.1991 (Bl. 13 d. A.) und vom 20.09.1993 (Bl. 43 d. A.) vereinbarten die Parteien unter § 3 für die Eingruppierung die Anwendung der Richtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder für die von der Anlage 1 a nicht erfaßten Angestellten, die unter den Geltungsbereich des BAT-O fallen, in der jeweiligen Fa...

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Entscheidungsstichwort (Thema) Eingruppierung einer Fachlehrerin mit Staatsexamen vor 1970 Normenkette BAT § 22; BAT § 23 Lehrer; Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum BAT-O § 2 Nr. 3; Sonderregelungen für Angestellte als ...

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