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OLG Naumburg Urteil vom 22.12.2011 - 2 U 89/11

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Leitsatz (amtlich)

1. Der Vergütungsanspruch eines Anlagenbetreibers einer Biogasanlage gegen den Netzbetreiber nach § 8 EEG 2004 erlischt nicht dadurch, dass der Anlagenbetreiber die Frist zur Mitteilung von Abrechnungsdaten nach § 14a Abs. 2 Nr. 3 EEG 2004 versäumt.

2. Die im Rahmen des Einspeise- und Vergütungsverhältnisses regelmäßig begründete Nebenpflicht des Anlagenbetreibers, auf Verlangen des Netzbetreibers Auskünfte über die Art und den Umfang der in einem Blockheizkraftwerk eingesetzten Brennstoffe zu erteilen, umfasst neben Eigenerklärungen grundsätzlich auch die Pflicht, die ihm vorliegenden Unterlagen, z.B. Betriebsunterlagen des eingesetzten Zündstrahlmotors, zur Verfügung zu stellen, jedoch keine Pflicht zur Einholung eines Gutachtens zum Nachweis der Betriebsnotwendigkeit des Anteils fossiler Brennstoffe an den insgesamt eingesetzten Energieträgern.

 

Verfahrensgang

LG Halle (Saale) (Urteil vom 19.05.2011; Aktenzeichen 9 O 40/07)

 

Tenor

I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 19.5.2011 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des LG Halle wird zurückgewiesen.

II. Der Urteilsausspruch wird, wie folgt berichtigt:

1. in Ziff. 1) im Hinblick auf die Höhe des Zinssatzes:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 415.413,88 EUR nebst Zinsen i.H.v. acht Prozentpunkten (statt: Prozent) über dem Basiszinssatz ... zu zahlen.

2. in Ziff. 2) im Hinblick auf die Höhe des Zinssatzes:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Zinsen i.H.v. acht Prozentpunkten (statt: Prozent) über dem Basiszinssatz ... zu zahlen.

III. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages...

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