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OLG Köln Urteil vom 11.10.2002 - 3 U 26/02

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Schneller als 40 km/h = Verstoß gegen das Sichtfahrgebot

 

Leitsatz (amtlich)

Wer bei Dunkelheit mit Abblendlicht auf einer geraden, regennassen Landstraße schneller als 40 km/h fährt, verstößt gegen das Sichtfahrgebot nach § 3 Abs. 1 StVO.

 

Verfahrensgang

LG Aachen (Urteil vom 18.12.2001; Aktenzeichen 1 O 512/99)

 

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 18.12.2001 verkündete Grundurteil der 1. Zivilkammer des LG Aachen - 1 O 512/99 - wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Beklagten wird das genannte Urteil teilweise abgeändert:

Unter Abweisung der weiter gehenden Klage werden die Klageansprüche dem Grunde nach zu 20 % für gerechtfertigt erklärt.

Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

Die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens bleibt dem landgerichtlichen Schlussurteil vorbehalten.

 

Tatbestand

Die Klägerin zu 1) ist die Witwe und Alleinerbin, die Kläger zu 2) und 3) sind die Kinder des am 26.11.1996 bei einem Verkehrsunfall auf der L zwischen N. und B. tödlich verunglückten Sanitär- und Heizungsbaumeisters H. S. Die Kläger nehmen die Beklagte zu 1) als Fahrerin und die Beklagte zu 2) als Haftpflichtversicherer des gegnerischen Pkws auf Schadensersatz in Anspruch.

Am 26.11.1996 gegen 17.30 Uhr befuhr der Ehemann der Klägerin zu 1) mit seinem Pkw Nissan Micra die L. in Richtung B. Vor ihm fuhr der Zeuge C. mit seinem Pkw VW Sharan. Hinter der Ortschaft N. überholte der Ehemann der Klägerin zu 1) den Zeugen C., stoppte ihn, stieg aus und ging auf das Fahrzeug des Zeugen C. zu. Zur gleichen Zeit befuhr die Beklagte zu 1) mit dem Pkw VW Polo ihres Ehemannes die regennasse L. (Fahrbahnbreite 6,4 m) in entgegengesetzter Richtung mit einer Geschwindigkeit von unter 100 km/h. Sie kollidierte ungebremst mit dem sich auf d...

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