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LG Dessau Beschluss vom 31.08.2005 - 7 T 103/05

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Verfahrensgang

AG Dessau (Aktenzeichen 8 VI 453/01)

 

Nachgehend

OLG Naumburg (Beschluss vom 19.12.2005; Aktenzeichen 10 Wx 10/05)

 

Tenor

Eine Erstattung der im Verfahren über die Entlassung des Beteiligten zu 1. aus dem Amt des Testamentvollstreckers zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit entstandenen notwendigen Kosten findet in beiden Rechtszügen nicht statt.

Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.

 

Tatbestand

I.

Der Beteiligte zu 1. ist der Bruder, der Beteiligte zu 2. der Enkel der Erblasserin. Diese war gemeinsam mit dem Beteiligten zu 1. Miteigentümerin mehrerer in … belegener Grundstücke und schloss mit diesem 1995 einen bis zum 30. April 2005 befristeten Grundstücksverwaltungs- und Erbvertrag, in dem das Recht, die Auseinandersetzung der Gemeinschaft zu verlangen, ausgeschlossen worden ist. Für den Todesfall setzten sich die Miteigentümer wechselseitig zu Testamentsvollstreckern ein und ermächtigten sich, den Grundbesitz nach eigenem Ermessen zu verwalten, insbesondere ihn zu bebauen und ganz oder in Teilen zu veräußern. Nach den weiteren Bestimmungen des Vertrages sollten im Falle des Todes die Miteigentumsanteile der Erblasserin auf ihren Sohn und ihre Tochter übergehen. Nach dem Eintritt des Erbfalls am 09.09.2001 schlugen diese die Erbschaft aus, der Sohn der Erblasserin durch gemeinsame Erklärung mit der Kindesmutter ferner auch für den Beteiligten zu 2., was das Nachlassgericht dem Beteiligten zu 1. im Januar 2002 mitteilte. Am 05. März 2002 erklärte dieser, die Erbschaft als gesetzlicher Erbe anzunehmen. Am 28. März 2002 veräußerte der Beteiligte zu 1. den vorgenannten Grundbesitz – handelnd für sich selbst und als Testamentsvollstrecker – zu einem Kaufpreis von 829.928,98 EUR. Im September 2004 beantragte er die Ertei...

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OLG Naumburg 10 Wx 10/05
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  Leitsatz (amtlich) Der Umstand allein, dass ein Testamentsvollstrecker die testamentarischen Erben über die Werthaltigkeit des Nachlasses getäuscht hat, kann einen wichtigen Grund für seine Entlassung als Testamentsvollstrecker begründen. Auf das ...

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