Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hessisches LSG Beschluss vom 02.07.2012 - L 4 VE 39/11

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Hinterbliebenenversorgung. Witwe. Berechnung des Schadensausgleichs. Netto-Prinzip. Anwendung der Stichtagsregelung des § 40a Abs 5 BVG. Zeitpunkt der Antragstellung. Verfassungsmäßigkeit

 

Leitsatz (amtlich)

1. Nach Wortlaut und Gesetzessystematik ist für die Anwendung der Stichtagsregelung des § 40a Abs 5 S 1 BVG auf den Antrag auf Hinterbliebenenversorgung abzustellen.

2. Es sich bei der § 40a Abs 5 S 1 BVG (in der Fassung des BVGÄndG 2007, BGBl I 2007, 2904) angeordneten Berechnung des Schadensausgleichs ausschließlich nach dem Netto-Prinzip um eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung, die den Kerngehalt des Ausgleichsanspruchs nicht berührt.

3. Die Stichtagsregelung in § 40a Abs 5 S 1 BVG verstößt nicht gegen Art 3 Abs 1 GG.

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 24. Oktober 2011 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Berechnung des Schadensausgleichs nach § 40a Bundesversorgungsgesetz (BVG).

Die Klägerin ist die Witwe des 1920 geborenen und 2009 verstorbenen B. A.. Bei diesem waren als Schädigungsfolgen mit Bescheid vom 10. März 1969 anerkannt:

“Knochendefekt im linken Stirnbein mit Hirnverletzung, Wesensveränderungen mit Anfällen von Bewusstlosigkeit."

Der Grad der MdE (später GdS) gemäß § 30 Abs. 1 BVG war auf 100 v. H., nach § 30 Abs. 1 und 2 BVG ebenfalls auf 100 v. H. festgesetzt; zudem erhielt der Beschädigte die Schwerstbeschädigtenzulage Stufe 1, Pflegezulage nach § 35 BVG, den Pauschbetrag für Kleiderverschleiß, die Ausgleichsrente, den Ehegattenzuschlag und den Berufsschadensausgleich nach § 30 Abs. 3 ff..

Nach dem Tod des Ehemannes beantragte ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • § 22 Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) / I. Tathandlung: Körperliche Misshandlung und/oder Gesundheitsbeschädigung
    1
  • AGS 02/2022, Kostenerstattung nach Verfahrenstrennung / I. Sachverhalt
    1
  • AGS 07/2022, Rahmengebühren für den Nebenklägervertreter ... / I. Sachverhalt
    1
  • AGS Nr.12/2012, Kein Verjährungseinwand im Kostenfestsetzungsverfahren
    1
  • Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 19 Überschuldung / 5. Aufsatzliteratur
    1
  • ZErb 03/2021, Zur Anfechtung einer Erbausschlagungserklä ... / 1 Tatbestand
    1
  • § 1 Kaufmannsbegriff / 2. Herabsinken auf kleingewerbliches Niveau
    0
  • § 1 Sachenrecht / A. Sondereigentum am Grundstück (§§ 3 Abs. 1 S. 2 u. 2; 3; 5 Abs. 1 S. 2 WEG)
    0
  • § 1 Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern / II. Bedarf
    0
  • § 12 Produkthaftpflichtversicherung / 3. Zielsetzung des Produkthaftpflichtmodells
    0
  • § 12 Produkthaftpflichtversicherung / VIII. Zeitliche Begrenzung (Ziff. 7)
    0
  • § 13 Die prozessuale Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen / 1. Allgemeines
    0
  • § 13 Versicherungsrecht im Verkehrsrecht (Versicherungsr ... / B. Vertragsschluss
    0
  • § 14 Kündigung des Dienstvertrags von Organmitgliedern ( ... / IX. Zugang und Zustellung
    0
  • § 15 Kündigung und Insolvenz / I. Kündigungsbefugnis
    0
  • § 16 Vertragstypen / 6. Inhalt des Geschäftsführervertrags – Vertragsgestaltung
    0
  • § 2 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) / 2. Auf das Ausscheiden des Gesellschafters anwendbare Vorschriften
    0
  • § 2 Kollektivarbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen
    0
  • § 2 Pfändung von Arbeitseinkommen / a) Gesetzliche Grundlagen
    0
  • § 2 Urheberrecht / 4. Schranken als Ausdruck des Interessenausgleichs
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Recht
Gesetzliche Vorgaben sicher umsetzen: Geldwäscherecht
Geldwäscherecht
Bild: Haufe Shop

Das Buch fokussiert sich auf die wesentlichen Themen des Geldwäscherechts. Anhand von Checklisten, zahlreichen Praxisbeispielen und Arbeitshilfen ermöglicht es eine sichere und effiziente Umsetzung der regulatorischen Anforderungen. 


BSG 9 RV 78/77
BSG 9 RV 78/77

  Leitsatz (amtlich) Es ist nicht verfassungswidrig, daß bei Bemessung der Ausgleichsrente und des Schadensausgleichs einer Kriegerwitwe ihr Altersruhegeld aus der eigenen Arbeiterrentenversicherung leistungsmindernd berücksichtigt wird.  Normenkette GG ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Anwaltliches Fachwissen Software Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Lösungen Alle Recht Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren