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Hessisches LAG Urteil vom 26.07.2011 - 13 Sa 325/11

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Eingruppierung. Bewährungsaufstieg. Überleitung

 

Orientierungssatz

Einzelfall zur Eingruppierung bei Überleitung vom BAT in den TVöD.

 

Normenkette

TVöD; TVÜ-Bund

 

Verfahrensgang

ArbG Wiesbaden (Urteil vom 12.01.2011; Aktenzeichen 6 Ca 1431/10)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 07.04.2013; Aktenzeichen 4 AZR 770/11)

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 12. Januar 2011 – 6 Ca 1431/10 – wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Eingruppierung der Klägerin in die Entgeltgruppe 9 des Tarifvertrages Öffentlicher Dienst (TVöD) als Folge eines Bewährungsaufstiegs aus der Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 1a des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT) in die Vergütungsgruppe V b Fallgruppe 1 c BAT mit einem Mehrverdienst von 582,93 EUR brutto pro Monat.

Die am 09. August 1956 geborene Klägerin ist seit 17. Juli 1995 bei der Beklagten im A., zunächst im Bürodienst, beschäftigt. Im Arbeitsvertrag vom 17. Juli 1995 wurde unter § 2 die Anwendung des BAT und den diesen ersetzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich des Bundes jeweils geltenden Fassung vereinbart. Eingruppiert wurde die Klägerin in die Vergütungsgruppe VI b der Anlage 1 a zum BAT. Sie bewarb sich im Jahr 2003 im Rahmen einer internen Stellenausschreibung erfolgreich auf einen Arbeitsplatz als Daktyloskopin. Mit Schreiben vom 19. November 2003 (Bl. 31 d. A.) teilte die Beklagte der Klägerin Folgendes mit:

„…

Sie nehmen vom 24. November 2003 bis 19. Dezember 2003 an einem Einführungslehrgang „Daktyloskopie” bei KI 32 teil.

Mit erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs werden Ihnen die nachfolgend aufgeführten insgesamt nach Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 1 a Teil I BAT b...

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