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EuGH Urteil vom 30.09.2010 - C-581/08

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Steuerbarkeit, unentgeltliche Wertabgabe, Abgabe von Warenmustern zur Verkaufsförderung, Begriff des Geschenks von geringem Wert

 

Leitsatz (amtlich)

1. Ein „Warenmuster“ im Sinne von Art. 5 Abs. 6 Satz 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ‐ Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ist ein Probeexemplar eines Produkts, durch das dessen Absatz gefördert werden soll und das eine Bewertung der Merkmale und der Qualität dieses Produkts ermöglicht, ohne zu einem anderen als dem mit solchen Werbeumsätzen naturgemäß verbundenen Endverbrauch zu führen. Dieser Begriff kann nicht durch eine nationale Regelung allgemein auf Probeexemplare beschränkt werden, die in einer nicht im Verkauf erhältlichen Form abgegeben werden, oder auf das erste Exemplar einer Reihe identischer Probeexemplare, die von einem Steuerpflichtigen an denselben Empfänger übergeben werden, ohne dass diese Regelung es erlaubt, die Art des repräsentierten Produkts und den kommerziellen Kontext jedes einzelnen Vorgangs, in dessen Rahmen diese Probeexemplare übergeben werden, zu berücksichtigen.

2. Der Begriff Geschenke von geringem Wert im Sinne von Art. 5 Abs. 6 Satz 2 der Sechsten Richtlinie 77/388 ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, mit der für Geschenke, die derselben Person innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten oder auch als Teil einer Reihe oder Folge von Geschenken gemacht werden, eine monetäre Obergrenze in einer Größenordnung, wie sie in den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Rechtsvorschriften vorgesehen ist, d. h. in einer Größenordnung von 50 GBP, festgelegt wird.

3. Art. 5 Abs. 6 Satz 2 der Sechsten Richtlinie 77/388 steht einer nationalen Regelung entgegen, wonach vermutet wird, dass Gegenstände, die Geschenke von geringem Wert im Sinne dieser Bestimmung darstellen und von einem Steuerpflichtigen an verschiedene Personen übergeben werden, die einen gemeinsamen Arbeitgeber haben, als Geschenke an ein und dieselbe Person gelten.

4. Der steuerliche Status des Empfängers von Warenmustern hat keine Auswirkungen auf die Antworten auf die übrigen Fragen.

 

Normenkette

EWGRL 388/77 Art. 5 Abs. 6 S. 2

 

Beteiligte

EMI Group

EMI Group Ltd

The Commissioners for HM Revenue and Customs

 

Verfahrensgang

VAT and Duties Tribunal London (Vereinigtes Königreich) (Urteil vom 17.12.2008; Abl.EU 2009, Nr. C 55/17)

 

Tatbestand

Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie ‐ Art. 5 Abs. 6 Satz 2 ‐ Begriff Warenmuster ‐ Begriff Geschenke von geringem Wert ‐ Musikaufnahmen ‐ Unentgeltliche Abgabe zu Werbezwecken ‐

In der Rechtssache C-581/08

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG, eingereicht vom VAT and Duties Tribunal, London Tribunal Centre (Vereinigtes Königreich) mit Entscheidung vom 17. Dezember 2008, beim Gerichtshof eingegangen am 29. Dezember 2008, in dem Verfahren

EMI Group Ltd

gegen

The Commissioners for Her Majesty’s Revenue and Customs

erlässt

DER GERICHTSHOF (Dritte Kammer)

unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten K. Lenaerts sowie der Richter E. Juhász, G. Arestis, T. von Danwitz (Berichterstatter) und D. Šváby,

Generalanwalt: N. Jääskinen,

Kanzler: C. Strömholm, Verwaltungsrätin,

aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündliche Verhandlung vom 21. Januar 2010,

unter Berücksichtigung der Erklärungen

‐ der EMI Group Ltd, vertreten durch R. Cordara, QC, und P. Key, Barrister,

‐ der Regierung des Vereinigten Königreichs, vertreten durch L. Seeboruth als Bevollmächtigten im Beistand von P. Mantle, Barrister,

‐ der deutschen Regierung, vertreten durch M. Lumma und C. Blaschke als Bevollmächtigte,

‐ der polnischen Regierung, vertreten durch M. Dowgielewicz als Bevollmächtigten,

‐ der Europäischen Kommission, vertreten durch R. Lyal und M. Afonso als Bevollmächtigte,

nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 15. April 2010

folgendes

Urteil

Rz. 1

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Begriffe Warenmuster und Geschenke von geringem Wert in Art. 5 Abs. 6 Satz 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1, im Folgenden: Sechste Richtlinie).

Rz. 2

Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der EMI Group Ltd (im Folgenden: EMI) und den Commissioners for Her Majestys Revenue and Customs (im Folgenden: Commissioners) über den Antrag von EMI auf Erstattung von zu Unrecht abgeführten Mehrwertsteuerbeträgen für Gratiskopien von Musikaufnahmen, die sie im Zeitraum von April 1987 bis Juni 2003 an verschiedene Personen zum Zweck der Bewerbung ihrer Musikveröffentlichungen abgegeben hat, sowie über die von den Commissioners an EMI gerichtete Zahlungsaufforderung betreffend die Mehrwe...

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