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EuGH Urteil vom 19.09.2013 - C-661/11

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Marken. Zustimmung des Inhabers einer Marke zur Benutzung eines mit dieser identischen Zeichens durch einen Dritten. Im Rahmen einer geteilten Verwertung erteilte Zustimmung. Möglichkeit des Inhabers, die geteilte Verwertung zu beenden und die ausschließliche Benutzung seiner Marke wieder aufzunehmen

 

Normenkette

Richtlinie 89/104/EWG Art. 5

 

Beteiligte

Martin Y Paz Diffusion

Martin Y Paz Diffusion SA

David Depuydt

 

Tenor

Art. 5 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken in der durch das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992 geänderten Fassung steht dem entgegen, dass einem Markeninhaber, der im Rahmen einer geteilten Verwertung mit einem Dritten der Benutzung von mit seinen Marken identischen Zeichen durch diesen Dritten für bestimmte Waren der Klassen, für die diese Marken eingetragen sind, zugestimmt hatte und nun nicht mehr zustimmt, jegliche Möglichkeit genommen wird, diesem Dritten sein ausschließliches Recht aus diesen Marken entgegenzuhalten und es für Waren, die mit denen des Dritten identisch sind, selbst auszuüben.

 

Tatbestand

In der Rechtssache

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht von der Cour de cassation (Belgien) mit Entscheidung vom 2. Dezember 2011, beim Gerichtshof eingegangen am 23. Dezember 2011, in dem Verfahren

Martin Y Paz Diffusion SA

gegen

David Depuydt,

Fabriek van Maroquinerie Gauquie NV,

erlässt

DER GERICHTSHOF (Dritte Kammer)

unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten M. Ilešič (Berichterstatter), des Vizepräsidenten des Gerichtshofs K. Lenaerts in Wahrnehmung der Aufgaben eines Richters der Dritten Kammer sowie der Richter E. Jarašiūnas, A. Ó Caoimh und C. G. Fernlund,

Gen...

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