Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorlagefragen in einem Rechtsstreit wegen der Übereinstimmung nationaler Rechtsvorschriften über den Betrieb und die Ausübung von Glücks- oder Geldspielen mit dem Gemeinschaftsrecht. Vorrang des Gemeinschaftsrechts vor dem allgemeinen innerstaatlichen Recht. Tätigkeit des Betriebs von Glücks- oder Geldspielautomaten im Rahmen der Regelung des freien Warenverkehrs. Glücksspiele als wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Artikels 2 EGV. Betrieb von Glücksspielautomaten als eine Dienstleistung im Sinne der Artikel 49ff EGV
Normenkette
EGVtr Art. 2, 28-29, 31, 49
Beteiligte
Associação Nacional de Operadores de Máquinas Recreativas (Anomar) u. a |
Verfahrensgang
Tribunal Cível da Comarca Lissabon (Portugal) |
Tenor
1. Glücksspiele stellen eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Artikels 2 EG dar.
2. Die Tätigkeit des Betriebs von Glücksspielautomaten ist unabhängig davon, ob sie sich von den die Herstellung, die Einfuhr und den Vertrieb derartiger Geräte betreffenden Tätigkeiten trennen lässt, als Dienstleistung im Sinne des Vertrages zu qualifizieren und kann daher nicht unter die Artikel 28 EG und 29 EG über den freien Warenverkehr fallen.
3. Ein Monopol für die Veranstaltung von Glücksspielen fällt nicht in den Anwendungsbereich des Artikels 31 EG.
4. Eine nationale gesetzliche Regelung wie die portugiesische gesetzliche Regelung, die die Veranstaltung von und die Teilnahme an Glücksspielen nur in den Kasinosälen zulässt, die in den durch Decreto-Lei eingerichteten dauernden oder vorübergehenden Spielzonen vorhanden sind, und die unterschiedslos für portugiesische Staatsangehörige und für Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten gilt, stellt eine Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs dar. Die Artikel 49 EG f...