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EuGH Urteil vom 06.07.2023 - C-212/21 P

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsmittel. Umwelt. Übereinkommen von Aarhus. Begriff ‚Umweltrecht‘. Begriff ‚Verwaltungsakt‘. Interne Überprüfung von Verwaltungsakten. Beschluss des Verwaltungsrats der Europäischen Investitionsbank (EIB), mit dem die Finanzierung eines Projekts für ein Biomassekraftwerk genehmigt wird. Ablehnung des Antrags auf interne Überprüfung dieses Beschlusses als unzulässig. Unabhängigkeit der EIB im Bereich ihrer Finanzgeschäfte. Umfang

 

Normenkette

Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 Art. 2 Abs. 1 Buchst. f., Buchst. g, Art. 10 Abs. 1; AEUV Art. 271 Buchst. c

 

Beteiligte

EIB/ ClientEarth

 

Tenor

1.Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen.

2.Die Europäische Investitionsbank (EIB) und die Europäische Kommission tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten von ClientEarth.

 

Tatbestand

In den verbundenen Rechtssachen C-212/21 P und C-223/21 P

betreffend zwei Rechtsmittel nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, eingelegt am 2. April 2021,

Europäische Investitionsbank (EIB),vertreten durch K. Carr, G. Faedo und T. Gilliams als Bevollmächtigte im Beistand von J. Bouckaert und G. Schaiko, Avocats,

Rechtsmittelführerin in der Rechtssache C-212/21 P,

andere Parteien des Verfahrens:

ClientEarthmit Sitz in London (Vereinigtes Königreich), vertreten durch S. Abram und J. Flynn, KC, sowie H. Leith, Barrister,

Klägerin im ersten Rechtszug,

Europäische Kommission,vertreten durch F. Blanc und G. Gattinara als Bevollmächtigte,

Streithelferin im ersten Rechtszug,

und

Europäische Kommission,vertreten durch F. Blanc und G. Gattinara als Bevollmächtigte,

Rechtsmittelführerin in der Rechtssache C-223/21 P,

andere Parteien des Verfahrens:

ClientEarthmit Sitz in London, vertreten durch S. Abram und J. Flynn, KC, sowie H. Leith, Barrister,

Klägerin im ersten Rechtszug,

Eur...

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