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Brandenburgisches OLG Beschluss vom 28.04.2016 - 15 UF 184/15

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Verfahrensgang

AG Brandenburg (Beschluss vom 07.08.2015; Aktenzeichen 47 F 35/12)

 

Tenor

I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des AG - Familiengerichts - Brandenburg an der Havel vom 7.8.2015 - 47 F 35/12 - abgeändert.

Es wird festgestellt:

1. Die Annahme des Kindes..., geboren am... 2007 in der Stadt... Distrikt Zhongshan, Provinz Guizhou, Volksrepublik China, durch die Antragstellerin auf der Grundlage der Entscheidung des Zivilverwaltungsamtes der Stadt..., Provinz Guizhou, Volkrepublik China, vom 5.7.2011 wird anerkannt.

2. Das Eltern-Kind-Verhältnis des Kindes... geboren am... 2007 zu seinen bisherigen (leiblichen) Eltern ist durch die Annahme erloschen.

3. Das Annahmeverhältnis steht einem nach deutschen Sachvorschriften begründeten Annahmeverhältnis gleich.

II. Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

III. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 

Gründe

I. Die Antragstellerin begehrt die Anerkennung einer durch das Zivilverwaltungsamt der Stadt..., Provinz Guizhou, Volksrepublik China, am 05.07.2011 registrierten Adoption. Hinsichtlich des zugrunde liegenden Sachverhalts verweist der Senat zunächst auf die ausführliche Darstellung in der angefochtenen Entscheidung.

Das AG hat den Anerkennungsantrag mit dem angefochtenen Beschluss zurückgewiesen. Zur Begründung hat es ausgeführt, dass die Adoption vom sachlichen Anwendungsbereich des Haager Adoptionsübereinkommens (HAÜ) erfasst sei, da sowohl die Volksrepublik China als auch Deutschland Vertragsstaaten des HAÜ sind und die Antragstellerin zum Zeitpunkt der Adoption des Kindes in China die Absicht hatte, das Kind nach der Adoption nach Deutschland zu bringen (Art. 2 HAÜ), wo sie mit ihrem Ehemann nach wie vor lebt. Eine Anerkenn...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Keine Anerkennung einer ausländischen (hier: äthiopischen) Adoptionsentscheidung gem. § 16a Nr. 4 FGG bei Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts; "Recht auf eigene Eltern"  Verfahrensgang ...

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