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Bayerisches LSG Urteil vom 21.05.2015 - L 14 R 97/14

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und zeitgleicher Bezug von Kranken- bzw Arbeitslosengeld. nachträgliche Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung. Erstattungsansprüche der Leistungsträger. Rückforderung der überzahlten teilweisen Erwerbsminderungsrente vom Versicherten. keine Erfüllungsfiktion im Hinblick auf die bis dahin gezahlte Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Aufhebung der Bewilligung wegen der Erzielung von Einkommen

 

Leitsatz (amtlich)

Wird Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung geleistet und zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt, gilt der Anspruch auf Zahlung der vollen Erwerbsminderungsrente in Höhe der bereits geleisteten Rente nicht als erfüllt. Vielmehr fällt der Zahlungsanspruch auf die niedrigere Rente nachträglich zur Gänze weg (§ 89 Abs 1 S 1 SGB 6), so dass eine Erstattung der insoweit geleisteten Zahlungen nach § 48 Abs 1 S 2 Nr 3 iVm § 50 Abs 1 SGB 10 zu prüfen ist. Entsprechend steht der Nachzahlungsbetrag aus der Rente wegen voller Erwerbsminderung zur Erfüllung etwaiger Erstattungsansprüche anderer Leistungsträger (Krankengeld und Arbeitslosengeld) in vollem Umfang - und nicht nur in Höhe des Betrages, der nach Abzug der geleisteten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung verbleibt - zur Verfügung.

 

Orientierungssatz

Die Regelung des § 89 SGB 6 enthält keine Fiktion, wonach der Anspruch auf Zahlung der Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe der bereits geleisteten niedrigeren Rente (wegen teilweiser Erwerbsminderung) als erfüllt gilt (vgl BSG vom 7.9.2010 - B 5 KN 4/08 R = SozR 4-2600 § 89 Nr 2).

 

Normenkette

SGB VI § 89 Abs. 1, § 43; SGB V § 50; SGB III § 125 Abs. 1; SGB X § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, § 50 Abs. 1 S. 1, § 107

 

Nachgehend

BSG (Urteil ...

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