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zfs 05/2010, Genügende Entschuldigung; Beistand eines Verteidigers

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StPO § 137 § 140 § 228 § 329

1. Der Begriff "genügende Entschuldigung" in 329 Abs. 1 Satz 1 StPO darf nicht eng ausgelegt werden.

2. Nach § 137 Abs. 1 Satz 2 StPO kann sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers seiner Wahl bedienen, und zwar unabhängig davon, ob die Voraussetzungen des § 140 StPO vorliegen. Dieses aus der Verfassung abgeleitete Recht sichert seinen Anspruch auf ein faires Verfahren.

3. Zwar bestimmt § 228 Abs. 2 StPO für den Fall der nicht notwendigen Verteidigung, dass die Verhinderung des Verteidigers dem Angeklagten keinen Anspruch auf Aussetzung der Hauptverhandlung gibt. Rechtsstaatliche Prinzipien setzen der Anwendung dieser Vorschrift jedoch Grenzen.

(Leitsätze des Einsenders)

OLG Koblenz, Beschl. v. 27.7.2009 – 1 Ss 102/09

Mit Strafbefehl des AG Mayen vom 22.2.2008 wird dem Angeklagten zur Last gelegt, am 29.10.2007 durch die fahrlässige Verursachung eines Verkehrsunfalls drei Menschen teils schwer verletzt zu haben (wobei dem Strafbefehl nicht zu entnehmen ist, warum der Unfall für den Angeklagten "vorhersehbar und bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt vermeidbar" gewesen sein soll).

Bereits am 7.11.2007 hatte der Angeklagte Rechtsanwalt Dr. F mit seiner Verteidigung beauftragt. Der Verteidiger gehört zwar einer Kanzlei mit zahlreichen Rechtsanwälten an; die Vollmacht ist jedoch auf ihn allein beschränkt. Mit Schriftsatz vom 8.1.2008 an die Staatsanwaltschaft hatte er die Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO beantragt.

Nachdem der Angeklagte gegen den Strafbefehl form- und fristgerecht Einspruch eingelegt hatte, bestimmte das AG – ohne vorherige Kontaktaufnahme mit dem Verteidiger – Hauptverhandlungstermin auf den 9.4.2008, 11:30 Uhr.

Die dem Angeklagten ordnungsgemäß zugestellte Ladung ging dem Ver...

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OLG Koblenz 1 Ss 102/09
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  Entscheidungsstichwort (Thema) Begriff der "genügenden Entschuldigung" in § 329 Abs. 1 StPO. Fehlerhafte Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags bei Verteidigerverhinderung  Leitsatz (redaktionell) 1. a) Der Begriff "genügende Entschuldigung" in § 329 ...

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