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Strafprozeßordnung

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[1] Die Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind (ABl. L 132 vom 21.5.2016, S. 1), wird ergänzend zu dem Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2146) sowie dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2128) umgesetzt durch

[...]

3. die §§ 35a, 58 Absatz 2, die §§ 58a, 81a, 81b, 114b, 114e, 116, 117, 118, 118a, 118b, 121, 122, 126a, 136, 137, 140, 148, 161, 163, 163a, 168, 168a, 168b Absatz 3, § 168c Absatz 1, die §§ 201, 216, 217, 230 Absatz 1, die §§ 231 ff., 243 Absatz 5, die §§ 247, 257 Absatz 1, § 258 Absatz 1, § 275a Absatz 6, die §§ 285, 304 ff., 310 Absatz 1, die §§ 332, 333 ff., 338 Nummer 5 sowie § 464a der Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 203) geändert worden ist,

[...]

(Bekanntmachung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind vom 27. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 69)

§§ 1 - 149 Erstes Buch Allgemeine Vorschriften

§§ 1 - 6a Erster Abschnitt Sachliche Zuständigkeit der Gerichte

§ 1 Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes

Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.

§ 2 Verbindung und Trennung von Strafsachen

 

(1) 1Zusammenhängende Strafsachen, die einzeln zur Zuständigkeit von Gerichten verschiedener Ordnung gehören würden, können verbunden bei dem Gericht anhängig gemacht werden, dem die höhere Zuständigkeit beiwohnt. 2Zusammenhängende Strafsachen, von denen einzelne zur Zuständigkeit besonderer Str...

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