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ZErb 06/2025, Voraussetzungen zur Verwirkung des Anspruchs auf Testamentsvollstreckervergütung

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Leitsatz

1. Zur Verwirkung des Anspruchs auf Testamentsvollstreckervergütung bei unrechtmäßiger Mittelentnahme aus dem Nachlass durch den Testamentsvollstrecker.

2. Zur Prozessführungsbefugnis der Erben im Rückforderungsprozess gegen den Testamentsvollstrecker.

OLG München, Urt. v. 7.4.2025 – 33 U 241/22

1 Gründe

I.

Der Kläger nimmt den Beklagten auf Rückzahlung von Testamentsvollstreckervergütung in Anspruch, die der Beklagte als Testamentsvollstrecker für den Nachlass der X (nachfolgend: Erblasserin) vereinnahmt hat.

Die Erblasserin verstarb am xx.xx.2018. Ihr Ehemann ist am xx.xx.2019 nachverstorben. Aus der Ehe gingen der Kläger sowie seine Geschwister […] hervor. Die Ehegatten schlossen eine Reihe von Erbverträgen und errichteten gemeinschaftliche Testamente. Am 12.12.2002 errichteten die Eheleute den als Anlage vorgelegten (handschriftlichen) "Testament-/Erbvertragsnachtrag". Darin bestimmten sie u.a.:

Zitat

"Wir … haben einen gegenseitigen Erbvertrag geschlossen und ergänzen dessen Inhalt wie folgt: Zu unserem Mit-Testamentsvollstrecker ernennen wir Herrn K. [= Beklagter], Notar …"

Im Erbvertrag vom 12.10.2004 findet sich die Anordnung, dass alle zuvor errichteten privatschriftlichen Testamente vollständig widerrufen werden und der Erbvertrag vom 12.12.2002 durch Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung ungültig sei. Unter Ziffer II. 10.) ordneten die Ehegatten an:

Zitat

"An die Stelle des überlebenden Ehegatten tritt ein von uns bereits gesondert ernannter weiterer Testamentsvollstrecker, wobei wir dieses Testament entgegen den Regelungen im Rahmen des Abschnitts I. dieser Urkunde nicht widerrufen wollen."

Am 24.11.2014 schlossen die Eheleute den als Anlage vorgelegten notariellen Erbvertrag, den der Beklagte beurkundet hat. Die Eheleute widerriefen dort u.a. die früher errichteten Verfügunge...

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