Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Saison-Kurzarbeitergeld

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Zusammenfassung

 
Begriff

Das Saison-Kurzarbeitergeld ist eine Entgeltersatzleistung der Arbeitslosenversicherung und zugleich die Kernleistung des Systems der Winterbauförderung. Es wird bei saisonbedingten Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit an Arbeitnehmer in Betrieben des Baugewerbes gezahlt. Es soll dazu beitragen, deren Arbeitsverhältnisse während der Wintermonate aufrechtzuerhalten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Die Steuerfreiheit für das Saison-Kurzarbeitergeld regelt § 3 Nr. 2 EStG, § 32b EStG den Progressionsvorbehalt.

Sozialversicherung: Das Saison-Kurzarbeitergeld ist als Sonderform des Kurzarbeitergeldes in § 101 SGB III geregelt. Daneben gelten die allgemeinen Regelungen des Kurzarbeitergeldes (§§ 95–100 SGB III und §§ 104–108 SGB III). Nähere Regelungen zu den in das Leistungssystem einbezogenen Baubetrieben enthält die Baubetriebe-Verordnung. Die ergänzenden Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld richten sich nach der Winterbeschäftigungs-Verordnung des BMAS.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Kurzlohn (= vermindertes Entgelt während saisonaler Kurzarbeit) pflichtig pflichtig

Saison-Kurzarbeitergeld (Sozialleistung)

* Zur KV, PV und RV auf Basis 80 % des Ausfallentgelts.
frei pflichtig*

Arbeitsrecht

Wird die Arbeitsleistung entweder aus zwingenden Witterungsgründen oder in der gesetzlichen Schlechtwetterzeit (1.12. bis 31.3. des Folgejahres) aus wirtschaftlichen Gründen unmöglich, so entfällt nach den maßgeblichen tariflichen Regelungen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe der Lohnanspruch für die betroffenen Arbeitnehmer. Soweit der Lohnausfall in der Schlechtwetterzeit nicht durch die Auflösung von Arbeitszeitguthaben ausgeglichen werden kann, ist der Arbeitgeber verpflichtet, mit der nächsten Lohnabrechnung Saison-Kurzarbeitergeld in der gesetzlichen Höhe zu zahlen. Die Voraussetzungen für das Saison-Kurzarbeitergeld und die weiteren Leistungen des Systems der Winterbauförderung können damit derzeit von Betrieben erfüllt werden, die unter den Geltungsbereich der allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks, des Garten- und Landschaftsbaus sowie des Gerüstbauerhandwerks fallen.[1]

Das Saison-Kurzarbeitergeld ist der Kern der Winterbauförderung. Es wird durch weitere Leistungen zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung in den Wintermonaten ergänzt.

[1] § 4 Ziff. 6.1 BRTV-Baugewerbe, § 17 Ziff. 1 RTV Dachdeckerhandwerk, § 7 Ziff. 3.5 BRTV Garten- und Landschaftsbau, § 4 Ziff. 6.1 RTV Gerüstbauerhandwerk.

Lohnsteuer

Das an einen Steuerpflichtigen gezahlte Saison-Kurzarbeitergeld ist als Entgeltersatzleistung der Arbeitsförderung steuerfrei.[1] Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt.

[1]

S. Entgeltersatzleistung: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung,

§ 3 Nr. 2 EStG.

Sozialversicherung

1 Leistungsvoraussetzungen

Arbeitnehmer haben in der Schlechtwetterzeit vom 1.12. bis zum 31.3. des Folgejahres Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld, wenn sie in einem Betrieb beschäftigt sind, der

  • dem Bauhauptgewerbe (Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrags Bau – BRTV Bau) oder
  • dem Baunebengewerbe (Dachdeckerhandwerk, Garten- und Landschaftsbau, Gerüstbauerhandwerk)

angehört.[1]

Weitere Kernvoraussetzung ist, dass ein Arbeitsausfall eintritt, der erheblich ist, d. h. auf wirtschaftlichen oder witterungsbedingten Gründen oder auf einem unabwendbaren Ereignis beruht. Der Arbeitsausfall muss zudem vorübergehend sein, d. h. in absehbarer Zeit muss wieder mit der Rückkehr zur Vollarbeit zu rechnen sein. Weiterhin müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um den Arbeitsausfall zu vermeiden. Hierzu gehört neben betrieblichen/organisatorischen Vorkehrungen insbesondere die Nutzung von Zeitguthaben im Rahmen flexibler Arbeitszeitregelungen.[2]

Persönliche Voraussetzung ist insbesondere, dass die Arbeitnehmer versicherungspflichtig beschäftigt und nicht gekündigt sind.[3]

[1] § 101 Abs. 1 SGB III.
[2]

S. Saison-Kurzarbeitergeld: Sonderregelungen und Erläuterungen.,

§ 101 Abs. 5 SGB III.
[3] § 98 SGB III.

2 Leistungsumfang

Arbeitnehmer, die Saison-Kurzarbeitergeld beziehen, bleiben in den Schutz der Sozialversicherung einbezogen.[1] Für die Höhe des Saison-Kurzarbeitergeldes gelten die Regelungen des allgemeinen Kurzarbeitergeldes entsprechend.[2] Danach beträgt die Leistung

  • für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind im Sinne des Steuerrechts 67 % und
  • für die übrigen Arbeitnehmer 60 %

des pauschalierten Nettoentgeltausfalls im jeweiligen Kalendermonat.

[1]

S. Kurzarbeitergeld: Leistungsumfang.

[2] §§ 105, 106 SGB III.

2.1 Beginn

Das Saison-Kurzarbeitergeld wird grundsätzlich ab der ersten Ausfallstunde gezahlt, vorausgesetzt die vorrangig einzusetzenden Arbeitszeitguthaben sind aufgebraucht.

2.2 Dauer

Die Leistungsdauer entspricht maximal der Schlechtwetterzeit. Sofern in einem Baubetrieb Kurzarbeit aus wirtschaftlichen Gründen vor Beginn der Schlechtwetterzeit eingeführt wurde und in die Schlechtwetterzeit hineinreicht oder über die Schlechtwetterzeit hinaus andauert, wird die Zahlung des Saison-Kurzarbeitergeldes nicht auf die Bezugsdauer des allgemeinen Kurzarbeitergeldes angerechnet. Die S...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • TVöD-V / § 29 Arbeitsbefreiung
    3.219
  • TVöD-B / § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
    2.673
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    2.166
  • Fahrtkostenzuschuss
    1.717
  • Erholungsbeihilfen
    1.658
  • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
    1.523
  • Urlaub: Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld / 1.5 Berechnungsbeispiele
    1.512
  • Abfindungen: Lohnsteuer und Beiträge / Sozialversicherung
    1.495
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.462
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    1.346
  • Jubiläumszuwendung
    1.288
  • Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge im Krankheitsfall, an Feiertagen und bei Urlaub
    1.259
  • TVöD-V / § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
    1.258
  • Befristeter Arbeitsvertrag: Befristung mit Sachgrund
    1.246
  • Dienstwagen: Weiternutzung während der Elternzeit bzw. des Mutterschafts- oder Krankengeldbezugs
    1.242
  • Arbeitgeberdarlehen: Lohnsteuerrechtliche Folgen
    1.239
  • Urlaubsabgeltung
    1.208
  • Praxis-Beispiele: Dienstwagen, 1-%-Regelung
    1.104
  • Sachbezüge
    1.031
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    1.015
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Platin
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld: Überblick über alle Arten des Kurzarbeitergeldes
Kurzarbeit
Bild: Denis Stankovic

Die Gründe, warum ein Unternehmen in eine finanzielle Schieflage geraten kann und dadurch die Arbeitsplätze von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gefährdet sein können, sind vielfältig. Um sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte vor möglichen negativen Auswirkungen zu schützen, gibt es das Kurzarbeitergeld. Die vom Gesetzgeber geschaffenen Varianten tragen den Besonderheiten der möglichen Risiken der Kurzarbeit Rechnung. 


Haufe Shop: Lust auf Montag
Lust auf Montag
Bild: Haufe Shop

In Zeiten von Unsicherheit und Veränderung stoßen wir mit herkömmlichen Arbeitsweisen schnell an unsere Grenzen. Dieses Buch schafft Klarheit über die Herausforderungen unserer komplexen Arbeits- und Lebenswelt und vermittelt das nötige Handwerkszeug, um die eigene Zukunft bewusst und mit Freude zu gestalten. Es ermutigt zur bewussten Entwicklung der eigenen Potenziale und zeigt, wie diese sinnvoll und zielführend eingesetzt werden können. So wird Arbeitszeit wieder zur wertvollen Lebenszeit in der wir uns auf den Montag freuen.


Saison-Kurzarbeitergeld / Zusammenfassung
Saison-Kurzarbeitergeld / Zusammenfassung

 Begriff Das Saison-Kurzarbeitergeld ist eine Entgeltersatzleistung der Arbeitslosenversicherung und zugleich die Kernleistung des Systems der Winterbauförderung. Es wird bei saisonbedingten Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit an Arbeitnehmer in ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren