Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Zuständigkeit

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

A. Sachliche Zuständigkeit

 

Rz. 1

Stand: EL 135 – ET: 08/2023

Die sachliche Zuständigkeit der Finanzbehörden richtet sich, soweit in der AO und anderen Gesetzen nichts anderes bestimmt ist, nach dem Gesetz über die Finanzverwaltung – FVG – (§ 16 AO, AEAO zu § 16). Dieses überträgt grundsätzlich den Finanzämtern als örtlichen Landesfinanzbehörden ua die Verwaltung der ESt einschließlich LSt (§ 17 Abs 2 FVG). Für den Bereich der LSt ist darüber hinaus von Bedeutung, ob sachlich das für den ArbG zuständige > Betriebsstätten-Finanzamt oder das für den ArbN zuständige > Wohnsitz-Finanzamt zuständig ist. Wegen des Antrags auf > Kindergeld Rz 44 ff bei der Familienkasse (vgl § 67 EStG). Zu Sonderzuständigkeiten > Bundeszentralamt für Steuern (ergänzend > IZA). Die Verwaltung der LSt obliegt dem > Betriebsstätten-Finanzamt des ArbG (§ 41a Abs 1 EStG). Zu Besonderheiten > Auskünfte und Zusagen des Finanzamts Rz 18; > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 92.

 

Rz. 2

Stand: EL 135 – ET: 08/2023

Die Zuständigkeit für die Bildung, Änderung und Ergänzung der elektronischen > Lohnsteuerabzugsmerkmale zwecks Speicherung beim BZSt zum Abruf durch den ArbG ist auf die FÄ, das > Bundeszentralamt für Steuern und die Gemeinden (> Kommunale Meldebehörde) verteilt. Zu den Einzelheiten > Lohnsteuerabzugsmerkmale. Für unbeschränkt steuerpflichtige ArbN mit > Wohnsitz oder gewöhnlichem > Aufenthalt im > Inland (§ 1 Abs 1 EStG) ist dabei das > Wohnsitz-Finanzamt des ArbN zuständig (§ 39 Abs 2 Satz 1 EStG). Zu unbeschränkt stpfl ArbN iSd § 1 Abs 2 EStG > Rz 6. Wegen Änderung der Kirchenzugehörigkeit > Kirchensteuer Rz 43. Die > Steuererklärung ist bei dem für die > Veranlagung von Arbeitnehmern zuständigen > Wohnsitz-Finanzamt einzureichen. Für einen Nachforderungsbescheid (> Nachforderung von Lohnsteuer) ist zunächst das Betriebsstät...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    1.290
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    1.189
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    1.052
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    1.012
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    1.004
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    998
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    874
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    866
  • Jubiläumszuwendung
    849
  • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
    829
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    820
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    818
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    787
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    773
  • Steuervorauszahlungen / 1.3 Nachträgliche Anpassung der Vorauszahlungen
    769
  • Betriebsaufgabe / Betriebsveräußerung / Betriebsverpachtung / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns
    768
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    766
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    758
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    749
  • Nachforderungszinsen
    734
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Video-Seminar: Einführung in die Erbschaftsteuer
Einführung in die Erbschaftsteuer (Video-Seminar)
Bild: Haufe Shop

Das neue Videoformat #steuernkompakt gibt Ihnen einen fundierten Einblick in die Erbschaftsteuer. Entlang der Chronologie des Erbfalls erläutert der Referent die Grundzüge des Erbschaftsteuerrechts und spricht alle wesentlichen Praxisfragen an. Mit vielen Beispielen und inkl. Skript.


FG München 13 K 629/17
FG München 13 K 629/17

  Entscheidungsstichwort (Thema) Örtliche Zuständigkeit für einen Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO nach Umzug des Steuerpflichtigen in den örtlichen Zuständigkeitsbereich eines anderen FA  Leitsatz (redaktionell) Mit dem Wechsel des Wohnsitzes des ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren