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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Unfallversicherung

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1

 

Auf einen Blick:

Prämien werden entweder vom Betrieb bzw Arbeitgeber oder privat getragen. Dementsprechend werden Leistungen im Schadensfall unterschiedlich besteuert. Die jeweilige Behandlung wird hier dargestellt.

A. Aufwendungen für eine Unfallversicherung

I. Aufwendungen für eine gesetzliche Unfallversicherung

 

Rz. 1

Stand: EL 130 – ET: 05/2022

Träger der GUV sind die > Berufsgenossenschaften. Ergänzend > Sozialversicherung Rz 1, 9. Die Beiträge werden ausschließlich vom ArbG aufgrund eigener gesetzlicher Verpflichtung getragen und im Umlageverfahren erhoben (vgl § 150ff SGB VII); sie sind kein Arbeitslohn (vgl Steuerfreiheit nach § 3 Nr 62 EStG; uE deklaratorisch, siehe auch > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 15 ff). Zur Behandlung von Leistungen im Schadensfall > Rz 13 ff.

II. Aufwendungen für eine vertragliche Unfallversicherung

1. Private Versicherung des Arbeitnehmers

 

Rz. 2

Stand: EL 130 – ET: 05/2022

Beiträge (Prämien) des ArbN für eine eigene Versicherung, die ausschließlich das Risiko beruflicher Unfälle deckt, sind > Werbungskosten (zB > Fliegendes Personal Rz 14). Ein beruflicher Unfall idS ist auch ein Unfall auf dem Weg von oder zur > Erste Tätigkeitsstätte; die anteilige Prämie ist mit der > Entfernungspauschale Rz 77 ff nicht abgegolten (BMF vom 28.10.2009, Tz 1.1, BStBl 2009 I, 1275). Beiträge für eine Versicherung des Risikos außerberuflicher Unfälle gehören zu den beschränkt abziehbaren > Sonderausgaben Rz 43 (vgl § 10 Abs 1 Nr 3a iVm § 10 Abs 4 EStG), etwaig auch im Fall einer ausländischen Versicherung (vgl FG BW vom 26.11.2020 – 3 K 3139/19, DStRE 2021, 1091 mit Rev, BFH X R 1/21 zu Prämien zur obligatorischen Schweizer Unfallversicherung eines in der > Schweiz als > Grenzgänger beschäftigten ArbN).

Umfasst die Versicherung sowohl die Risiken beruflicher als auch außerberuflicher Unfälle, ist der Gesamtbeitrag in WK und SA aufzuteilen. Für die Aufteilung sind die Angaben des Versicherers maßgebend. Ohne entsprechende Angaben werden die als WK...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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