Entscheidungsstichwort (Thema)
Steuerliche Behandlung von Prämien zur Schweizer Unfallversicherung für die Versicherung der Nichtberufsunfälle bei Grenzgängern
Leitsatz (redaktionell)
1. Die von dem Schweizer Arbeitgeber eines Grenzgängers an den Versicherer geleisteten Prämien für die obligatorische Versicherung der Nichtberufsunfälle (NBUV) führen mit der Prämienzahlung zu Arbeitslohn.
2. Die Prämien des Arbeitgebers zur NBUV sind nicht nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG steuerfrei, da es sich um eine freiwillig erbrachte Leistung des Arbeitgebers handelt.
3. Die Abzugsfähigkeit ausländischer Sonderausgaben richtet sich nach deutschem Recht.
4. Die Prämien des Grenzgängers zur NBUV sind in Höhe der Prämienanteile, die auf die Behandlungskosten bei Nichtberufsunfällen entfallen, als Beiträge zu einer der Basis-Krankenversicherung im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a Satz 3 EStG vergleichbaren Krankenversicherung anzusehen. Soweit darüber hinaus eine umfassende Absicherung der finanziellen Folgen eines Nichtberufsunfalls durch die von der NBUV gewährten Geldleistungen erfolgt, ist die NBUV einer privaten Unfallversicherung nach §§ 178 ff. VVG vergleichbar.
5. Sachgerechter Maßstab für eine Schätzung des abzugsfähigen Anteils der Prämien zur NBUV ist der prozentuale Anteil der Ausgaben des Versicherers für Pflegeleistungen und Kostenvergütungen bei Nichtberufsunfällen an den Gesamtausgaben.
Normenkette
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a, Abs. 4 S. 4, § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 3 Nr. 62; DBA CHE Art. 15a
Nachgehend
Tenor
1. Der Einkommensteuerbescheid 2017 vom 10. August 2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19. November 2019 wird dahingehend geändert, dass die Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG um 194 E...