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Zeugnismanagement
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27.10.2021
|
5 Min.

Das einfache Arbeitszeugnis – ganz einfach!

Christina Mayer
Christina Mayer
Redakteurin Arbeitsrecht und Haufe Zeugnis Manager
Was ist ein einfaches Arbeitszeugnis? Was beinhaltet es? Wie ist es strukturiert? Erfahren Sie mehr zu Aufbau und Anwendungsfällen des einfachen Arbeitszeugnisses.

In einem einfachen Arbeitszeugnis werden die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses bestätigt. Die Tätigkeiten, die der:die Zeugnisempfänger:in währenddessen ausgeübt hat, müssen aufgeführt werden. Weitere Angaben werden im einfachen Zeugnis nicht gemacht. Aussagen über die Leistung und das Verhalten des:der Arbeitnehmers:in sind im Gegensatz zum qualifizierten Arbeitszeugnis nicht enthalten.

Anwendungsfälle für ein einfaches Arbeitszeugnis

Ein einfaches Arbeitszeugnis hat im Vergleich zu einem qualifizierten Arbeitszeugnis wenig Aussagekraft. Mangels Angaben über die Leistung und das Verhalten des:der Zeugnisempfängers:in hat es bei HR nur einen geringen Stellenwert und kann im Bewerbungsprozess sogar negativ wirken.

Wann spielt das einfache Zeugnis trotzdem eine Rolle?

  • War das Beschäftigungsverhältnis nur von sehr kurzer Dauer? Dann bestehen u.U. noch keine Erfahrungswerte, die eine Beurteilung ermöglichen.
  • Wenn eine schlechte Bewertung droht, kann es ratsam sein, auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu verzichten. Schlechte Leistungen und Fehlverhalten kommen in einem einfachen Zeugnis nicht zur Sprache.
  • Wird das Arbeitszeugnis nur als Tätigkeitsnachweis benötigt, etwa weil die Tätigkeit reine Aushilfs- oder Nebentätigkeiten beinhaltet? In solchen Fällen möchte der:die Arbeitnehmer:in mit dem Zeugnis vielleicht nur belegen können, dass er:sie während des betreffenden Zeitraums gearbeitet hat.

Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Der:die Arbeitnehmer:in hat einen Anspruch entweder auf ein einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis, nicht auf beide. Er:Sie hat ein Wahlrecht zwischen den beiden Zeugnisarten. Wurde ein ordnungsgemäßes Zeugnis erteilt, ist der Zeugnisanspruch erloschen. Wird nach Erteilung eines einfachen Zeugnisses doch noch ein qualifiziertes benötigt, muss dies ausnahmsweise ausgestellt werden, wenn der:die Arbeitnehmer:in ein berechtigtes Interesse hieran hat. Dagegen besteht kein Anspruch, ein qualifiziertes Zeugnis zugunsten eines einfachem zurückzunehmen.

Aufbau eines einfachen Arbeitszeugnisses

Einleitung

Das Zeugnis beginnt mit den persönlichen und betrieblichen Daten der zu beurteilenden Person: Name, Geburtsdatum, auf Wunsch, Art und Dauer der Beschäftigung.

Tätigkeitsbeschreibung

In der Tätigkeitsbeschreibung werden alle wesentlichen Aufgaben aufgeführt, die der:die Mitarbeiter:in im Laufe der Unternehmenszugehörigkeit ausgeübt hat. Sie sind vollständig in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit zu beschreiben. Die Nennung der Berufsbezeichnung oder der internen Funktion reicht nicht aus. Daraus lassen sich nämlich weder Umfang und Inhalt der Tätigkeit noch Qualifikationen erkennen.

Neben den einzelnen Aufgaben ist der berufliche Werdegang aufzuführen. Wenn der:die Mitarbeiter:in an verschiedenen Arbeitsplätzen tätig war, sind die einzelnen Stationen in chronologischer Reihenfolge zu nennen, um seine:ihre fachliche und berufliche Entwicklung darzustellen.

Die Tätigkeitsbeschreibung kann im Rahmen einer Aufzählung in Stichworten erfolgen.

Schlussformulierung

In der Schlussformulierung wird der Beendigungsgrund auf Wunsch des:der Arbeitnehmers:in genannt und eine Dankesformel angefügt. Der:die Arbeitnehmer:in hat zwar keinen Anspruch auf eine Schlussformulierung, sie ist aber üblich.

Abschlusszeile

Das Zeugnis schließt mit Ort und Datum der Zeugnisausstellung sowie der Unterschrift des:der Zeugnisausstellers:in. Sein:ihr Name ist getippt, mit Angabe der Funktion und Rechtsstellung im Unternehmen anzugeben.

Einfaches Arbeitszeugnis – einfachere Form?

Die Anforderungen an die Form des einfachen Zeugnisses entsprechen denen eines qualifizierten Zeugnisses: Das Zeugnis ist z. B. schriftlich auf Firmenpapier zu erstellen und von Hand zu unterzeichnen. Auch Rechtschreibfehler dürfen im Zeugnis natürlich nicht enthalten sein.

Fazit

Ein einfaches Zeugnis hat den Charakter einer Arbeitsbescheinigung. Eine Bewertung des:der Arbeitnehmers:in entfällt im Gegensatz zum qualifizierten Arbeitszeugnis: Die Leistung und das Verhalten werden nicht beurteilt. Geben Sie sich bei der Erstellung eines einfachen Zeugnisses dennoch nicht weniger Mühe und achten Sie auf den korrekten Aufbau, Inhalt und die Form. Der:die Arbeitnehmer:in hat Anspruch auf eine ordnungsgemäße Zeugniserteilung  – egal bei welcher Zeugnisform.

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Über den Autor
Über die Autorin

Christina Mayer ist Chefredakteurin des Haufe Zeugnis Managers und Redakteurin weiterer arbeitsrechtlicher Inhalte im Haufe Personal Office - vom Befristungs- bis Zeugnisrecht. Als Juristin bringt sie den arbeitsrechtlichen Background mit und engagiert sich gleichzeitig für innovative Applikationen für HR.

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