inkl. Ratgeber Arbeitszeit-erfassung
Zeiterfassung digital und einfach.
Mit Haufe x clockin in die digitale Zukunft starten
Jetzt direkt testen!
14 Tage kostenlos ausprobieren
Automatisierte Zeitwirtschaft
Mehr Transparenz
100% Rechtssicher
Zeit- und Kostenersparnis
Verbesserte Zusammenarbeit
Unternehmen aller Branchen vertrauen auf Zeiterfassung mit clockin
Haufe x clockin – Los geht's

So einfach ist der Start mit clockin

Clockin verbindet branchen- und unternehmensspezifische Anforderungen mit Praktikabilität für Mitarbeitende und Personalverantwortliche.
Zeiterfassung mit clockin

Eine App, mit der Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne arbeiten

Haufe und clockin ermöglichen kleinen und mittelständischen Unternehmen den einfachsten Einstieg in die digitale Zeiterfassung
Digitalisierung einfach machen
Zum Starten der Zeiterfassung muss nur noch auf einen einzigen, ständig sichtbaren Button innerhalb der App geklickt werden. Einfacher kann Zeiterfassung nicht sein.
Arbeitszeiten besser im Blick haben
Steigern Sie die Zufriedenheit in Ihrem Unternehmen durch die schnellere Bereitstellung der richtigen HR-Dokumente. Zudem binden Sie alle Prozessbeteiligten transparent ein und kennen jederzeit den Status.
Krankheit, Urlaub & Co. beantragen
Das Zeiterfassungssystem clockin verfügt auch über ein Abwesenheitsmanagement. Optional können Krankmeldungen und Urlaubsanträge direkt über die Anwendung an das Unternehmen übermittelt werden.
Wichtige Fakten auf einen Blick

7 Fakten zur Arbeitszeiterfassung

1. Tatsächliche Arbeitszeit ist vollständig zu erfassen
Wichtig ist die Erfassung von Anfangs- und Endzeiten, einschließlich der Pausen. Wird lediglich die Summe festgehalten, z.B. „Montag: 8 Stunden“, ist nicht nachvollziehbar, ob die vorgeschriebenen Ruhezeiten und -pausen eingehalten wurden.
2. Form der Arbeitszeiterfassung ist noch nicht vorgegeben
Hier muss eine zukünftige gesetzliche Regelung im Blick behalten werden. Geplant ist eine verpflichtende elektronische Erfassung ab einer Betriebsgröße von mehr als 10 Beschäftigten mit wenigen Ausnahmen.
3. Pflicht zur Zeiterfassung ist Arbeitsschutz
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet zu Maßnahmen, die für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sorgen. Die Rechtsprechung versteht hierunter, bei europarechtskonformer Auslegung, auch die Verpflichtung zur Einführung eines Zeiterfassungssystems.
4. Betriebsrat ist bei Ausgestaltung einer Zeiterfassungslösung zu beteiligen
Der Betriebsrat kann u.a. mitentscheiden auf welche Weise erfasst wird – elektronisch oder handschriftlich oder getrennt nach Beschäftigungsgruppen. Das wird in einer Betriebsvereinbarung festgehalten.
5. Vertrauens­arbeitszeit bleibt weiterhin möglich
Auch Arbeitszeiten von Beschäftigten in Vertrauensarbeitszeit müssen erfasst werden. Verzichtet wird lediglich auf die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit.
6. Anpassung des Arbeitszeitgesetzes geplant
Seit April 2023 liegt ein Entwurf zur Arbeitszeiterfassung vor. Ob und wann das Gesetz in Kraft tritt, kann noch nicht beantwortet werden. Zunächst werden sich Verbände und Gewerkschaften äußern.
7. Keine Zeiterfassung für leitende Angestellte
Nach überwiegender Auffassung sind leitende Angestellte von der Erfassungspflicht ausgenommen. Sie fallen zwar unter das Arbeitsschutzgesetz. Der europarechtliche Arbeitnehmerbegriff sieht aber für sie Ausnahmen vor. Von diesen wurde auch im Arbeitszeitgesetz Gebrauch gemacht.
Leitfaden zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Erfahren Sie mehr im Ratgeber Arbeitszeiterfassung
Mit dem Kauf der digitalen Zeiterfassung von clockin erhalten Sie den exklusiven Zugang zum Haufe Ratgeber Arbeitszeiterfassung. Dort erhalten Sie rechtssichere Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Zeiterfassung. Damit Sie jederzeit 100% rechtssicher handeln und sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.