08.01.2026
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Zeugnissprache: Hintergrund, Formulierungen, Noten und Geheimcodes

Dr. Peter H.M. Rambach
Dr. Peter H.M. Rambach
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Zeugnissprache: Hintergrund, Formulierungen, Noten und GeheimcodesZeugnissprache: Hintergrund, Formulierungen, Noten und Geheimcodes
Bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses müssen Arbeitgeber sich an die Gebote der Zeugniswahrheit, der Zeugnisklarheit und des Wohlwollens halten. Erfahren Sie, was Sie bei der Formulierung eines Arbeitszeugnisses beachten müssen, welche Note hinter der jeweiligen Formulierung steckt und was es mit Geheimcodes auf sich hat.

Key Facts

  • Ein Arbeitszeugnis muss eindeutig, klar und verständlich formuliert sein. Mehrdeutigkeiten, die Raum für Interpretationen lassen, sind nicht erlaubt. Das geht aus dem Gebot der Zeugnisklarheit hervor (§ 109Abs. 2 GewO).
  • Geheimcodes“ sind im Zeugnis nicht zulässig. Dazu zählen auch sprachliche Kennzeichen oder Stilmittel, die anzeigen, dass in Wirklichkeit etwas anderes gemeint ist, als buchstäblich im Zeugnis steht, z.B. Ironie.
  • Wer ein Arbeitszeugnis anfordert, braucht es in der Regel als Bewerbungsunterlage. Nach diesem Zweck muss sich der gesetzlich geschuldete Inhalt richten. Deshalb soll ein Zeugnis grundsätzlich wohlwollend formuliert sein – schlechte Arbeitsleistung darf aber darin aufgeführt werden.

Wie formuliert man ein Arbeitszeugnis?

Gesetzliche Vorgaben zur Formulierung

Aus dem Gesetz ergibt sich neben dem Gebot der Zeugniswahrheit auch das Gebot der  Zeugnisklarheit  (§ 109 Abs. 2 GewO). Erfüllt ein erteiltes Arbeitszeugnis diese Anforderungen nicht, kann der oder die Arbeitnehmer:in verlangen, dass das Zeugnis berichtigt oder ergänzt wird. Für die Praxis bedeutet das: Das Arbeitszeugnis muss klar und verständlich formuliert sein.

Doch warum gibt es überhaupt gesetzliche Vorgaben zur Formulierung von Arbeitszeugnissen?

Der vom Gesetz vorgeschriebene Inhalt eines Arbeitszeugnisses richtet sich nach dem Zweck, der mit dem Zeugnisverfolgt wird: In erster Linie dient ein Arbeitszeugnis Beschäftigten als Bewerbungsunterlage. Für mögliche zukünftige Arbeitgeber ist es damit Grundlage für die Personalauswahl. Bei der Wort- und Ausdruckswahl ist es deshalb sehr wichtig, dass alle potenziellen neuen Arbeitgeber mit dem Zeugnis im Wesentlichen die gleichen Vorstellungen von der oder dem Zeugnisinhaber:in bekommen.

Was ist bei der Formulierung nicht erlaubt?

Das Zeugnis darf keine Formulierungen enthalten, die eine andere Aussage treffen sollen, als buchstäblich im Zeugnis steht. D. h., unklare Formulierungen, durch die der oder die Beschäftigte in Wirklichkeit anders beurteilt werden soll, sind nicht zulässig.

Denn: Ein Zeugnis ist inhaltlich „falsch“, wenn aus den Formulierungen hervorgeht, dass sich der Arbeitgeber vom buchstäblichen Wortlaut seiner Erklärungen distanziert. Wenn also herausgelesen werden kann, der oder die Beschäftigte wird in Wahrheit anders beurteilt – nämlich schlechter als im Zeugnis bescheinigt.

Bedeutung der Zeugnissprache: Warum so viele Wiederholungen?

Arbeitgeber müssen sich beim Verfassen des Zeugnistextes in der allgemein angewandten Zeugnissprache ausdrücken, die in der Personal- und Zeugnispraxis üblich ist. Im Laufe der Jahrzehnte haben sich in der Zeugnissprache dabei ständig wiederkehrende, floskelhafte Begriffe und Sätze entwickelt. Das führt in der Praxis dazu, dass Zeugnisse kaum individuell, sondern eher floskelhaft klingen. Einfach, weil in ihnen oft dieselben Formulierungen auftauchen und diese auch noch wiederholt werden –auch in ein und demselben Zeugnis.

Das ist die logische Konsequenz der Zeugnissprache: Denn sie besteht aus Worten und Begriffen, die bereits durch die Arbeitsgerichte gebilligt wurden. Um ein rechtssicheres Zeugnis zu erstellen, müssen sich Arbeitgeber also u. a. an die Zeugnissprache halten.

Wie hängen Noten und Formulierungen im Zeugnis zusammen?

In qualifizierten Arbeitszeugnissen wird seit Langem bei der Notengebung eine „Zufriedenheitsskala“ genutzt. Die Leistung des oder der Beschäftigten wird daran gemessen, wie der Arbeitgeber mit der Aufgabenerfüllung zufrieden war.

Wie funktioniert das System hinter den Noten?

Die Theorie bei der Formulierung der einzelnen Noten sieht so aus:

  • Die Mitte der Zufriedenheitsskala ist eine Schulnote 3, also eine durchschnittliche oder befriedigende Leistung. Zum Beispiel wird einer Arbeitnehmerin bescheinigt, sie habe „zur vollen Zufriedenheit“ oder „stets zur Zufriedenheit“ des Arbeitgebers gearbeitet.

  • Ausgehend von der durchschnittlichen Leistung werden einzelne Aussagen als über- oder unterdurchschnittlich zugerechnet: So setzt die Endnote „gut“ (= Schulnote 2)  voraus, dass mehr als die „volle Zufriedenheit“ bescheinigt wird. Das kann durch Berücksichtigung des Zeitmoments geschehen, der für die Beurteilung besonders wichtig ist. Damit sagt der Arbeitgeber etwas über die Beständigkeit der Leistungen aus. „Gut“ im Sinne der Zufriedenheitsskala ist ein Arbeitnehmer also, wenn ihm bescheinigt wird, er habe „stets“, „immer“ oder „durchgehend“ zur vollen Zufriedenheit des Arbeitgebers gearbeitet. Viele Begriffe haben in der Zeugnissprache eine eigenständige Bedeutung:

Begriffe wie „stets“ oder „immer“ bedeuten ein „Mehr“ im Vergleich zu dem, was üblicherweise erwartet werden konnte. Formulierungen wie „im Wesentlichen“ oder „überwiegend“ sind einschränkend und werden in der üblichen Zeugnissprache als negativ angesehen.

  • Eine weitere Steigerung verlangt die Endnote „sehr gut“ oder auch Schulnote 1. In der Zeugnissprache entspricht das z. B. der Formulierung „… stets zur vollsten Zufriedenheit…“. Grammatikalisch gesehen geht mehr als „voll“ eigentlich nicht, denn das Adjektiv „voll“ ist nicht vergleichs- oder steigerungsfähig. In der Zeugnissprache wird aber der Begriff „vollste Zufriedenheit“ ausdrücklich in Kauf genommen.

So funktioniert das Formulierungsschema für Note 1 bis 3:

Der Ausgangspunkt, also eine befriedigende Leistung „…zur vollen Zufriedenheit.“
Einfache Steigerung, also eine gute Leistung „… stets zur vollen Zufriedenheit.“
Doppelte Steigerung, also eine sehr gute Leistung „… stets zur vollsten Zufriedenheit…“

Beispiele: Noten im Arbeitszeugnis entschlüsseln

Kennt man die Zufriedenheitsskala, lässt sich die Bedeutung der Formulierungen schnell entschlüsseln und auf Noten herunterbrechen. Hier sind Beispiele für die wichtigsten Bewertungsstufen:

Note 1: Formulierung für sehr gute Leistungen „Sie arbeitete durchweg äußerst zügig, absolut umsichtig, überaus sorgfältig und genau.“
Note 2: Formulierung für gute Leistungen „Er arbeitete jederzeit zielstrebig, sehr sorgfältig und mit großer Effizienz.“
Note 3: Formulierung für befriedigende Leistungen „Die übertragenen Aufgaben erledigte sie stets zu unserer Zufriedenheit.“
Note 4: Formulierung für ausreichende Leistungen „Er arbeitete grundsätzlich umsichtig, gewissenhaft und genau.“

Aufgepasst bei Bewertungen, die schlechter als Note 3 ausfallen sollen:

Eine durchschnittliche Beurteilung im Zeugnis entspricht der Note 3 bzw. „befriedigend“. Soll die Bewertung schlechter ausfallen, braucht es stichhaltige Gründe, die der Arbeitgeber beweisen können muss. Möchte die oder der Beschäftigte dagegen besser bewertet werden (sehr gut und gut), muss sie ihre bzw. er seine überdurchschnittliche Leistung bzw. Verhalten darlegen und beweisen.

Fremdsprachige Arbeitszeugnisse: Einfach übersetzen?

Grundsätzlich besteht Anspruch auf ein deutschsprachiges Zeugnis. Eine Besonderheit ergibt sich in Fällen mit Auslandsbezug. Wenn eine Fremdsprache das Arbeitsverhältnis maßgeblich geprägt hat, z. B. durch Auslandseinsätze, kann ausnahmsweise verlangt werden, dass das Arbeitszeugnis in der entsprechenden Fremdsprache abgefasst wird.

Das ist allerdings problematisch: Arbeitszeugnisse können nicht ohne Weiteres in eine Fremdsprache übersetzt werden. Denn dabei geht in der Regel die Bedeutung einzelner Begriffe und Formulierungen – und damit Noten– verloren oder wird unverständlich.

Eine mögliche Lösung des Problems: Statt der Übersetzung eines „klassischen“ deutschen Arbeitszeugnisses kann gegebenenfalls zusätzlich eine Art Empfehlungs- oder Referenzschreiben in der jeweiligen Fremdsprache erstellt werden („reference“, „letter of recommendation”). Dieses kann und muss dann allerdings nicht den Anforderungen der deutschen Zeugnissprache entsprechen.

Geheimcodes: Welche Formulierungen sind im Arbeitszeugnis nicht erlaubt?

Die Verwendung von „Geheimcodes“ in Arbeitszeugnissen ist unzulässig – schließlich geht hier nicht um einen Roman oder Krimi. Es ist zwar grundsätzlich Sache des Arbeitgebers, das Arbeitszeugnis im Einzelnen zu verfassen. Ein „Aber“ gibt es trotzdem: Weder Wortwahl noch Auslassungen dürfen dazu führen, dass beim Lesen des Zeugnisses Vorstellungen entstehen, die nicht der Wahrheit entsprechen.

Wichtig: Verboten sind nicht bestimmte Begriffe als solche, sondern Merkmale, die zur Kennzeichnung des Begriffs bestimmt sind. Zum Beispiel auffällige Ironie oder eine Verwendung von Wörtern außerhalb ihrer üblichen sprachlichen Bedeutung als Codewort.

Doch wo fängt Ironie an und wo endet die „übliche sprachliche Bedeutung“ eines Wortes?

Maßgeblich für die Beurteilung, ob ein Begriff einen Code darstellt, ist dabei der sogenannte „objektive Empfängerhorizont“ der Zeugnisleser:innen also dem durchschnittlichen Personenkreis, der mit einem Arbeitszeugnis in Berührung kommt. Sie dürfen weder harmlos oder positivklingenden Formulierungen aufsitzen, noch dürfen negative Eigenschaften durch die Wort- und Ausdruckswahl ins Gegenteil verkehrt werden. Als ─ nicht ganz ernst gemeintes ─ Beispiel wäre es unzulässig, einem Auszubildenden zum Metzger, der Knochen entwendet hat, zu bescheinigen, er sei „getreu bis auf die Knochen“.

Merkmale von Zeugniscodes erkennen und entschlüsseln

Auch wenn es keine allgemeingültigen Geheimcodes gibt: Bestimmte Merkmale deuten auf verschlüsselte Aussagen hin. Diese Formulierungen und was sie wirklich aussagen, zeigt die nachfolgende Tabelle.

Tabelle Zeugnisformulierung
Zeugnisformulierung Aussage
Verneinende Formulierungen, wie z. B. "nicht unerhebliche Erfolge", "nicht unerheblicher Umsatz" sollen andeuten, dass es jedenfalls keine erheblichen Erfolge bzw. keinen erheblichen Umsatz gab.
Schweigt ein Zeugnis dort, wo eine Aussage erwartet wird (Beispiel: Ehrlichkeit einer Kassiererin) so deutet dies auf schwerwiegende Probleme hin.
Die Aufnahme von Selbstverständlichkeiten, insbesondere die isolierte Erwähnung der "Pünktlichkeit" (d. h. nicht im textlichen Zusammenhang mit mehreren sonstigen positiven Eigenschaften – z. B. "ehrlich, zuverlässig und pünktlich") wird als Ausdruck einer ansonsten schlechten Beurteilung angesehen. Durch die Hervorhebung der "Pünktlichkeit" und dem Weglassen des wichtigen Beurteilungskriteriums "Zuverlässigkeit" "wird zwischen den Zeilen" bescheinigt, dass der Arbeitnehmer im Übrigen nicht zuverlässig ist.
Die Verwendung des Begriffes "sich bemühen" stellt eine negative Beurteilung dar.
Wird bescheinigt, "die Arbeitszeit korrekt ausgenutzt" zu haben wird zugleich festgestellt, dass die Tätigkeit stets pünktlich eingestellt wurde, unabhängig davon, ob die Anwesenheit oder die Arbeitskraft auch über das reguläre Arbeitsende hinaus benötigt wurde.
Die isolierte Bewertung "entsprach den fachlichen Anforderungen" kann als eine Bescheinigung mit Lücken angesehen werden, weil aus der Erwähnung allein des fachlichen Bereichs geschlossen werden kann, dass ansonsten mit der Person in anderen (außerfachlichen) Bereichen schwer auszukommen war.
Die Beurteilung "lernt leicht und begreift das Wesentliche" legt nahe, dass zwar die Auffassungsgabe ausreicht, das Wesentliche eines Lernstoffs zu verstehen, jedoch darüber hinaus entweder nichts oder nicht viel begriffen wird.
Die Beurteilung "war tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen" bedeutet, der Arbeitnehmer war ein unangenehmer Zeitgenosse und Wichtigtuer, dem es an Kooperationsbereitschaft fehlte.
Die Beurteilung "ist eine anspruchsvolle und kritische Mitarbeiterin" drückt aus, sie war eigensüchtig, pocht anderen gegenüber auf ihre Rechte und nörgelt gerne.
Die Beurteilung "galt im Kollegenkreis als toleranter Mitarbeiter" meint, für Vorgesetzte war er ein schwerer Brocken.
Die Beurteilung "war sehr tüchtig und in der Lage, ihre eigene Meinung zu vertreten" bedeutet, sie hat eine hohe Meinung von sich und vermag hiervon ausgehend sachliche Kritik nicht zu akzeptieren.
Die Beurteilung "verfügt über Fachwissen und hat ein gesundes Selbstvertrauen" besagt, er klopft große Sprüche, um mangelndes Fachwissen zu überspielen.
Die Wendung "Er führte die ihm übertragenen Aufgaben mit großem Fleiß und Interesse durch" drückt aus, der Arbeitnehmer hat sich bemüht, aber im Ergebnis nichts geleistet.
Die Beurteilung "zeigte für seine Arbeit Verständnis" meint, dass die beurteilte Person faul war und nichts geleistet hat.
Die Beurteilung "allen Aufgaben, hat sie sich mit Begeisterung gewidmet" bedeutet, dass die Aufgaben nicht erfolgreich erledigt wurden.
Aussagen zum Verhalten sind stets sowohl auf die Gleichordnungsebene (Kollegen) als auch auf die Überordnungsebene (Vorgesetzte) zu beziehen. Üblicherweise wird das Verhalten gegenüber den Vorgesetzten an erster, das gegenüber den Kollegen an zweiter Stelle genannt. Umkehrungen dieser Reihenfolge können ausdrücken, dass das Verhältnis zu den Kollegen besser war als zu den Vorgesetzten.
Formulierungen, die eine Bereitschaft ausdrücken, aber nichts über den Erfolg aussagen sind regelmäßig als negative Beurteilung auszulegen.
Die besondere Betonung von unwichtigen Aufgabenbereichen oder Benennung unwichtiger Aufgaben an erster Stelle bezwecken meist eine Abwertung des Mitarbeiters.
Mehrdeutige Formulierungen, wie "anspruchsvoll", "kritisch" und "kommunikationsbereit" können auf eine ständige Unzufriedenheit des Mitarbeiters, ein andauerndes Herummäkeln und ständiges Tratschen mit den Kollegen hindeuten.
Fällt das Datum der Beendigung eines vorausgegangenen Arbeitsverhältnisses nicht mit dem 15. oder dem Monatsende zusammen weist dies darauf hin, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund einer fristlosen Kündigung geendet haben könnte.
Die Beurteilung "verstand es als Vorgesetzter, die Aufgaben mit Erfolg zu delegieren" bedeutet, dass die beurteilte Person selbst wenig gearbeitet bzw. wenig Aufgaben selbst erledigt hat.
Hinweise auf Gelegenheiten (z. B. "Sie hatte die Gelegenheit, sich das notwendige Wissen anzueignen.") ohne Aussagen über die Nutzung deuten an, dass die Gelegenheit nicht genutzt wurde.
Wird nur für die Zukunft viel Erfolg gewünscht (ohne "weiterhin") lässt dies durchblicken, dass der Erfolg in der Vergangenheit gefehlt hat.
Auf eine Schlussformel, mit welcher der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für seine Arbeit dankt und ihm für die weitere berufliche Zukunft alles Gute wünscht, besteht kein Anspruch. Ihrem Fehlen kommt nach verbreiteter Meinung gleichwohl eine negative Bedeutung zu.

Zeugnistools für individuelle und rechtssichere Formulierungen

Bei der Formulierung von Zeugnissen lauern eine Menge Fallstricke. Und nicht nur das: Abwechslungsreiche Formulierungen zu finden, die der oder dem Beschäftigten wirklich gerecht werden und auch noch rechtssicher sind, kann sehr mühsam sein. Im Internet findet sich zwar viel Inspiration – doch wer weiß, ob die Formulierungen vor Gericht wirklich Bestand haben?

Arbeitszeugnisgeneratoren bieten mit ihren geprüften Muster-Formulierungen Sicherheit. Die Kompetenzen der oder des Beschäftigtenlassen sich mit Noten bewerten und die Software bietet entsprechende Textbausteine und Alternativen an. Die Vielfalt an Formulierungen ist in der Regel groß, sodass ein möglichst individueller und passgenauer Zeugnistexterstellt werden kann. Die Rechtssicherheit der Formulierungen prüft der Anbieter – im besten Fall regelmäßig, im Kontext neuer Rechtsprechung. Ein Zeugnistool, wie der Haufe Zeugnis Manager, sichert das Unternehmen ab, reduziert Recherche-Aufwand und macht aus der Zeugnis-Pflicht eine Kür.

Häufig gestellte Fragen

Noten: Wie funktioniert die Bewertung im Arbeitszeugnis?

Für die Notenvergabe hat sich in der Praxis eine Art „Zufriedenheitsskala“ etabliert. Bei qualifizierten Arbeitszeugnissen erfolgt die Bewertung danach, wie zufrieden der Arbeitgeber mit der Arbeitsleistung der:des Beschäftigten war.

Ausgangspunkt ist dabei eine durchschnittliche oderbefriedigende Leistung (= Schulnote 3). Das lässt sich z. B. durch die Worte „zur vollen Zufriedenheit“ oder „stets zur Zufriedenheit“ ausdrücken. Entsprechend den Graden der Skala werden Arbeitsleistungen dann entweder als befriedigend oder als besser oder schlechter als eine durchschnittliche Leistung bewertet. Um eine gute Leistung (= Schulnote 2) zu dokumentieren, muss die Bewertung also eine Steigerung im Vergleich zum Durchschnitt bzw. zur Note 3 enthalten. Das kann so klingen: „…stets zur vollen Zufriedenheit...“.Eine sehr gute Leistung (= Schulnote 1) benötigt eine doppelte Steigerung, z.B. so formuliert: „…stets zur vollsten Zufriedenheit…“.Dagegen wird eine unterdurchschnittliche Leistung durch einschränkende Formulierungen angezeigt, zum Beispiel durch „überwiegend“ oder „im Wesentlichen“.

Was sind Geheimcodes im Arbeitszeugnis?

Als „Geheimcodes“ versteht man Stilmittel und sprachliche Kennzeichen, die die buchstäblich Bedeutung des Zeugnistextes verändern oder verändern können. Sie klingen positiv oder neutral, sagen in Wirklichkeit aber etwas anderes aus – etwa indem sie ironisch formuliert sind. Geheimcodes sind im Zeugnis nicht erlaubt.

Wie kann man Kritik im Arbeitszeugnis formulieren?

Kritik an Leistung und Verhalten des:der Beschäftigten darf im Zeugnis geäußert, sollte aber unbedingt in der üblichen Zeugnissprache formuliert werden. Denn: Ein Arbeitszeugnis soll grundsätzlich wohlwollend formuliert sein. Bei der Beurteilung kommt die sogenannte „Zufriedenheitsskala“ zum Einsatz. Ausgangspunkt ist dabei eine durchschnittliche Leistung, also Note 3 („befriedigend“). Durcheinfache oder doppelte negative Steigerung der Formulierung lässt sich eine schlechtere Bewertung abgeben. Zum Beispiel (Note 4): „Sie:Er arbeitete grundsätzlich umsichtig, gewissenhaft und genau.“

Achtung: Eine schlechtere Bewertung als „befriedigend“, verlangt stichhaltige Gründe! Der Arbeitgeber muss diese belegen können.

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Über den Autor
Über die Autorin

Dr. Peter H. M. Rambach ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist Autor und Referent von zahlreichen arbeitsrechtlichen Themen u.a. Mitglied des Arbeitsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer. Von Focus Spezial wurde er mehrfach als Fachanwalt für Arbeitsrecht in „Deutschlands Top Anwälte“ empfohlen („Focus Spezial“ jährlich 2013-2021).

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