3.1 Gewichtung der Kriterien

Bei der Beurteilung eines Lieferanten soll sich die Bewertung seiner Leistungsfähigkeit nicht nur auf das Beschaffungsmaterial an sich, sondern auch auf das gesamte Unternehmen erstrecken. Bei weltweiter Beschaffung (Global Sourcing) ist auch die Bewertung des Landes, in dem der Lieferant seinen Sitz bzw. seine Produktionsstätte hat, oftmals von Bedeutung.

Bei jeder Beurteilungsmethode muss sich das Unternehmen, dessen Einkauf bzw. die beteiligten Bereiche vorher überlegen, welche Kriterien für sie jeweils am wichtigsten sind. Bei vielen Unternehmen ist z. B. der Preis das wichtigste Kriterium. Jedes Unternehmen kann unterschiedliche Kriterien haben. Die einzelnen Kriterien werden jeweils unterschiedlich gewichtet. Das wichtigste Kriterium bekommt die höchste Gewichtung, z. B. Qualität 40 % oder 9 von 10 möglichen Punkten. Das zweitwichtigste Kriterium bekommt eine niedrigere Gewichtung z. B. Preis 30 % oder 7 von 10 möglichen Punkten.

Verwenden Sie eine angemessene Anzahl von Kriterien. Bei zu wenigen Kriterien (nur 2–3 Kriterien) kann die Bewertung den betrieblichen Erfordernissen nicht gerecht werden. Bei der Verwendung zu vieler Kriterien wird die Beurteilung nicht mehr aussagekräftig.

Aussagekraft der Bewertungskriterien

Die Beurteilungskriterien müssen die betriebliche Wirklichkeit widerspiegeln. Ein Hersteller, der für seine überragenden Qualitätsprodukte bekannt ist, sollte dem Beurteilungskriterium "Qualität" eine hohe Gewichtung beimessen.

Viele Unternehmen lassen eine Lieferantenbeurteilung parallel von mehreren Bereichen wie z. B. Einkauf, Qualitätssicherung, Produktion und Vertrieb durchführen. So kommt eine objektive Bewertung zustande. Es entsteht somit eine "cross-funktionale" Lieferantenbewertung.

3.2 Bedeutung des Code of Conduct bzw. der Nachhaltigkeits-Richtlinien

Neben den in Punkt 3.1 angeführten klassischen Beurteilungskriterien wie Qualität und Lieferzuverlässigkeit sind auch die einzelnen Kriterien der Compliance-Regeln fester Bestandteil des Lieferantenbeurteilungssystem. Teilweise gilt schon die Umkehrung: Ein Unternehmen, welches "Verzicht auf Kinderarbeit" oder "Umweltschutz" im Beurteilungssystem nicht aufgenommen hat, legt offensichtlich keinen Wert auf diese Punkte. Wichtig ist es im Vorfeld eine verbindliche Nachhaltigkeitsrichtlinie zu erarbeiten. Dies kann in der Aufstellung von Compliance-Regeln oder in Form eines "Code of Conduct" geschehen. Diese Regeln sind verbindlich und von allen Lieferanten zu unterzeichnen.

Einzelne Punkte dieses Code of Conduct sind z. B:

  • Verbot von Kinderarbeit
  • Keine Zwangs- oder Pflichtarbeit
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
  • Umweltfreundliche Produktion
  • Vermeidung von Unfällen
  • Umweltfreundliche Produkte
  • Verbot von Korruption, Bestechung und Erpressung
  • Keine Diskriminierung von Mitarbeitern

Diese Kriterien sollten sich je nach der jeweiligen Bedeutung für das Unternehmen in der Lieferantenbeurteilung wiederfinden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Controlling Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge