Rz. 25
(a) Bilanzmäßige Darstellung beim Leasinggeber
Der Leasinggeber hat den Leasinggegenstand mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Die Leasing-Raten sind Betriebseinnahmen.
(b) Bilanzmäßige Darstellung beim Leasingnehmer
Die Leasing-Raten sind grundsätzlich Betriebsausgaben.
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