Rz. 25

(a) Bilanzmäßige Darstellung beim Leasinggeber

Der Leasinggeber hat den Leasinggegenstand mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Die Leasing-Raten sind Betriebseinnahmen.

(b) Bilanzmäßige Darstellung beim Leasingnehmer

Die Leasing-Raten sind grundsätzlich Betriebsausgaben.

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