5.1 Eigenkapitalquote

Mit der Eigenkapitalquote (EKQ) wird der prozentuale Anteil des Eigenkapitals in Bezug zum Gesamtkapital beschrieben. Sie hat entscheidende Bedeutung für die Bonität des Unternehmens. Eine hohe Eigenkapitalquote mindert das Risiko einer Überschuldung und geht positiv in das Bankenrating ein.

 
Eigenkapitalquote: EKQ = Eigenkapital × 100
Gesamtkapital

Im Fallbeispiel zeigt sie folgende Entwicklung:

 
Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Jahr 5
11,9 % 16,9 % 31,4 % 29,5 % 12,4 %

Die Eigenkapitalquote liegt bei intakten Unternehmen üblicherweise zwischen 20 und 30 Prozent. Das Unternehmen war diesbezüglich im 3. und 4.Jahr gut aufgestellt und nahm auf Grund der Kreditwürdigkeit bei den Banken Investitionsdarlehen in Höhe von zunächst über 400.000 EUR auf, danach noch weitere 300.000 EUR. Außerdem wurden noch erhebliche Zugänge bei den Spezialgeräten via Leasing- und Mietgeschäften finanziert.

Je höher die Eigenkapitalquote, desto besser die Bonität

Die gute Entwicklung der Eigenkapitalquote hat sich hier jedoch als Bumerang für das Unternehmen erwiesen. Es war für den Firmeninhaber leichter geworden, Fremdkapital zu akquirieren. Das allerdings gab er für Anschaffungen aus, die die Weiterentwicklung des Geschäftsmodelles nicht wirklich förderten. Ein nachhaltiges Wachstumskonzept wäre nützlicher gewesen.

5.2 Fremdkapitalquote

Analog zur Eigenkapitalquote zeigt die Fremdkapitalquote den prozentualen Anteil des Fremdkapitals am Gesamtkapital auf:

 
Fremdkapitalquote: FKQ = Fremdkapital × 100
Gesamtkapital

Sie korreliert invers mit der Eigenkapitalquote. Das heißt: Eine Verringerung der Eigenkapitalquote bedeutet gleichzeitig eine Erhöhung der Fremdkapitalquote.

 
Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Jahr 5
88,1 % 83,1 % 68,6 % 70,5 % 87,6 %

Anstieg der Fremdkapitalquote birgt Risiko einer Überschuldung

Ein Anstieg der Fremdkapitalquote birgt das Risiko einer Überschuldung. Sie kann demzufolge ein Krisensignal für ein Unternehmen sein. In diesem Falle ist eine tiefgehende Analyse über die Zusammensetzung und die Fristigkeit des Fremdkapitals erforderlich. Ein hoher Anteil an kurzfristigen Verbindlichkeiten (Lieferantenrechnungen, Kontokorrentkredite) wirkt sich negativ auf die Liquiditätslage des Unternehmens aus.

5.3 Verschuldungsgrad

Ein leichter Zugang zu Fremdkapital kann sich negativ auf das nachhaltige Wachstum auswirken, wenn die Darlehensaufnahme ohne kritischen Blick auf die tatsächliche Notwenigkeit der Kreditmittel betrieben wird.

Der Verschuldungsgrad (VG) gibt Auskunft über die Finanzierungsstruktur des Unternehmens. Er hat eine wichtige Bedeutung für den Rating-Prozess, weil er den Mix aus Fremdkapital und Eigenkapital beschreibt und folglich die Kreditkonditionen maßgeblich beeinflusst:

 
Verschuldungsgrad: VG = Fremdkapital × 100
Eigenkapital

Im Beispielsfall zeigt er folgenden Verlauf:

 
Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Jahr 5
743,2 492,7 218,7 239,2 708,8

Die Ausführungen zur Fremdkapitalquote werden auch bei dieser Kennzahl widergespiegelt.

5.4 Entschuldungsgrad

Der Entschuldungsgrad (EG) ist eine Kennzahl, auf die die Bank ihr Augenmerk richtet. Mit ihrer Hilfe kann man die Schuldentilgungskraft eines Unternehmens beurteilen. Denn die Kreditmittel können letztendlich nur aus selbsterwirtschafteten Mitteln getilgt werden. Deswegen wird empfohlen, dass die gesamte Verschuldung das 3 ½-Fache des Cashflows nicht überschreiten sollte.

 
Entschuldungsgrad: EG = Cashflow × 100
Netto-Verschuldung

Die Netto-Verschuldung wird nach folgendem Schema berechnet:

 
Nettoverschuldung: NVS = Verbindlichkeiten + Rückstellungen – Wertpapiere – Liquide Mittel

Im Beispiel zeigt der Entschuldungsgrad folgenden Verlauf:

 
Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Jahr 5
15,1 % 0,1 % 48,4 % 38,9 % ./. 8,3 %

Entschuldungsgrad zeigt die Schuldentilgungskraft auf

Die negativen Werte im 5. Jahr deuten in Folge des negativen Cashflows darauf hin, dass überhaupt kein Geld mehr zur Schuldentilgung zur Verfügung steht. Eine Bank würde dem Unternehmen wohl kaum noch Kreditmittel gewähren, es sei denn, es liegt ein schlüssiges Sanierungskonzept vor, das mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Fortbestehen der Firma gewährleistet.

5.5 Anlagendeckung

Die Kennziffer "Anlagendeckung" (AD) gibt an, inwieweit das Anlagevermögen durch Eigenkapital gedeckt ist. Man unterscheidet:

 
Anlagendeckung I AD I = Eigenkapital × 100
Anlagevermögen
 
Anlagendeckung II AD II = Eigenkapital + langfr. Fremdkapital × 100
Anlagevermögen

Fristenkongruenz von Vermögen und Finanzierung einhalten

Nach der Goldenen Bilanzregel sollte langfristiges Anlagevermögen auch langfristig finanziert werden. Deshalb wird in der Kennziffer AD II genau diese Betrachtung mit einbezogen. Die Zielwerte bei AD I liegen üblicherweise zwischen 70 und 100 Prozent, bei AD II sollte sie deutlich die 100 Prozent-Marke überschreiten. Im Fallbeispiel zeigen die Anlagendeckungswerte folgenden Hergang:

 
  Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Jahr 5
AD I 156,1 % 40,8 % 89,9 % 55,0 % 27,0 %
AD II 156,1 % 40,8 % 89,9 % 76,3 % 51,0 %

Das Unternehmen hat ab dem 2. Jahr durchgängig wesentliche Teile des Anlagevermögens kurzfristig finanziert...

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