Bei der Ermittlung des Gewinnzuschlags in Personengesellschaften und Einzelunternehmen sind u. a. folgende Positionen zu berücksichtigen:

  • Kapitalzins
  • Unternehmerlohn
  • Risikoprämie

Der Kapitalzins wird für das im Unternehmen angelegte Eigenkapital, der Unternehmerlohn als Tätigkeitsbezahlung der Unternehmer ins Kalkül gezogen.

Die Risikoprämie berücksichtigt das Risiko, das mit der Anlage von Kapital in einem Unternehmen verbunden ist. Diese drei Positionen müssen im Rahmen der Kalkulation bei der Ermittlung des Gewinnzuschlags berücksichtigt werden (s. Abb. 6).

 
Hinweis

Die allgemeine Formel zur Ermittlung des Gewinnzuschlags lautet:

Gewinnzuschlag = Gewinn × 100 / Selbstkosten der verkauften Waren

Abb. 6: Hier wird der Gewinnzuschlag ermittelt

Der Einstandspreis der verkauften Waren und die Handlungskosten werden in dieser Musterlösung aus der Tabelle Handlungskostenzuschlag übernommen (s. Abb. 7).

Abb. 7: Die Formelansicht der Tabelle Gewinnzuschlag

 
Hinweis

Um den Gewinnzuschlag wie in unserer Abbildung grundsätzlich aufzurunden, arbeiten Sie mit der Funktion AUFRUNDEN (s. Abb. 8).

Abb. 8: Der Dialog Funktionsargumente von AUFRUNDEN

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