Bei der Ermittlung des Gewinnzuschlags in Personengesellschaften und Einzelunternehmen sind u. a. folgende Positionen zu berücksichtigen:
- Kapitalzins
- Unternehmerlohn
- Risikoprämie
Der Kapitalzins wird für das im Unternehmen angelegte Eigenkapital, der Unternehmerlohn als Tätigkeitsbezahlung der Unternehmer ins Kalkül gezogen.
Die Risikoprämie berücksichtigt das Risiko, das mit der Anlage von Kapital in einem Unternehmen verbunden ist. Diese drei Positionen müssen im Rahmen der Kalkulation bei der Ermittlung des Gewinnzuschlags berücksichtigt werden (s. Abb. 6).
Die allgemeine Formel zur Ermittlung des Gewinnzuschlags lautet:
Gewinnzuschlag = Gewinn × 100 / Selbstkosten der verkauften Waren
Abb. 6: Hier wird der Gewinnzuschlag ermittelt
Der Einstandspreis der verkauften Waren und die Handlungskosten werden in dieser Musterlösung aus der Tabelle Handlungskostenzuschlag übernommen (s. Abb. 7).
Abb. 7: Die Formelansicht der Tabelle Gewinnzuschlag
Um den Gewinnzuschlag wie in unserer Abbildung grundsätzlich aufzurunden, arbeiten Sie mit der Funktion AUFRUNDEN (s. Abb. 8).
Abb. 8: Der Dialog Funktionsargumente von AUFRUNDEN
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