Immer da, wo Märkte durch die Marktteilnehmer bereits voll erschlossen sind, entsteht ein Verdrängungswettbewerb. Ob nun als Unternehmer, der den Verdrängungswettbewerb lostritt, oder als Unternehmer, der im Rahmen eines Verdrängungswettbewerbes versucht, seinen Bestand zu sichern, für beide gilt: Ohne genaue Kenntnis der Preisuntergrenzen kann der Wettbewerb schnell in den Ruin führen.

Im Rahmen eines Verdrängungswettbewerbs werden durch den Markt Preise vorgeben. Diese Preise werden in der Werbung – gerade bei gut vergleichbaren Produkten – aggressiv beworben. Der Kunde konfrontiert den Unternehmer sodann mit dem günstigeren Angebot des Wettbewerbers. Dem Unternehmer bleibt nur die Möglichkeit, sich auf diesen Wettbewerb einzulassen oder aber Marktanteile zu verlieren. Der zu erzielende Preis liegt dabei häufig nicht unerheblich unterhalb der langfristigen Preisuntergrenze. Die Differenz zwischen dem erzielten Preis und der langfristigen Preisuntergrenze stellt die Investition dar, die nötig ist, damit der Kunde nicht verloren geht.

Sobald sich ein derartiger Wettbewerb abzeichnet, muss der Unternehmer zunächst grundsätzlich klären, ob er bereit ist, sich auf diesen Wettbewerb einzulassen. Ist er dies nicht, müssen die Umsatzeinbußen geplant werden und fixe Kosten im Umfang der voraussichtlich verloren gehenden Deckungsbeiträge eingespart werden. Wird der Wettbewerb aufgenommen, muss exakt überprüft werden, wie groß das eigene Budget für den Wettbewerb ist. Grundsätzlich schwingt immer das Risiko mit, dass der Wettbewerber das größere Budget hat und somit länger in der Lage ist, den niedrigeren Preis anzubieten. Lässt sich das Unternehmen trotz fehlenden Budgets nachhaltig auf den Wettbewerb ein, führt dieser unweigerlich in den Ruin.

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