Bei der permanenten Inventur[1] werden die Bestände des Vorratsvermögens art- und mengenmäßig in der Lagerbuchhaltung oder -kartei fortgeschrieben. Diese Bestände werden regelmäßig kontrolliert und ggf. korrigiert. Der Vorteil der permanenten Inventur besteht darin, dass die körperliche Bestandsaufnahme nicht zum Bilanzstichtag und auch nicht gleichzeitig für alle Positionen – insbesondere – des Vorratsvermögens durchgeführt werden muss.

Die Bewertung der einzelnen Bestände kann entweder unmittelbar im Zuge der permanenten Inventur oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Um sicherzustellen, dass die Ergebnisse der permanenten Inventur auch steuerlich akzeptiert werden, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • In den Lagerbüchern sind alle Bestände sowie Zu- und Abgänge einzeln nach Tag, Art und Menge einzutragen und anhand von Belegen nachzuweisen.
  • Die Bestände des Vorratsvermögens müssen in jedem Geschäftsjahr wenigstens einmal körperlich erfasst werden.[2] Die Lagerbücher müssen entsprechend dieser Bestandsaufnahme korrigiert werden und der Tag der Bestandsaufnahme ist darin zu vermerken.
  • Die körperliche Bestandsaufnahme samt Ergebnis muss dokumentiert und unter Angabe des Aufnahmetags von dem für die Inventur Verantwortlichen unterzeichnet werden.
[2] Bei Sachanlagen genügt es, wenn deren Bestände im Abstand von 2 bis 3 Jahren kontrolliert werden.

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