Das Interne Zinsfußkriterium kann ebenfalls im Rahmen von Wahlentscheidungen sich ausschließender Alternativen verwendet werden. Die Auswahlregel lautet: Wähle die Investition, welche den höchsten Internen Zinsfuß besitzt. Mit dieser sehr einfachen Auswahlregel sind jedoch implizite Annahmen verbunden.

So unterscheiden sich zwei zu vergleichende Investitionen in der Regel immer hinsichtlich

  • ihrer Investitionsdauer,
  • ihrer Anschaffungsdauer sowie
  • der Höhe und zeitlichen Struktur der Rückflüsse.

Um einen vollständigen Investitionsvergleich herzustellen, muss eine Festlegung bezüglich der Verzinsung der Zahlungsstromdifferenzen getroffen werden. Mit dem einfachen Vergleich der Internen Zinsfüße wird implizit unterstellt, dass sich die Zahlungsstromdifferenzen zum Internen Zinssatz derjenigen Investition wieder anlegen lassen, zu deren Ergänzung sie durchgeführt werden.

Mit dieser Annahme wird einerseits die Existenz eines vollkommenen Kapitalmarktes aufgehoben, da auf diesem lediglich Kapitalanlage- und -aufnahmemöglichkeiten zum einheitlichen Kalkulationszins möglich sind. Andererseits wird eine unrealistische Annahme für die Verzinsung der Zahlungsstromdifferenzen unterstellt: Für Investitionsprojekte mit unterschiedlichen Internen Zinsfüßen ergeben sich unterschiedliche Wiederanlagemöglichkeiten.[1]

Die unterschiedlichen Wiederanlageprämissen von Kapitalwert und Internem Zinsfußkriterium können dazu führen, dass beide Investitionsrechnungsverfahren unterschiedliche Auswahlentscheidungen treffen.

[1] Vgl. Bieg/Kußmaul/Waschbusch, Investition, 3. Aufl. 2016, S. 118.

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