Die letzte Controller-Aufgabe des IGC-Leitbilds in Abb. 6 bezieht sich auf die eingangs beschriebene Aufgabe der Rationalitätssicherung bzw. Begrenzung des Managements und richtet sich vor allem auf das Verhindern von Fehlentscheidungen. Controller sind grundsätzlich dem nachhaltigen Erfolg des Unternehmens verpflichtet. In den "10 Kernelementen nachhaltigen Controllings" schreibt der Internationale Controller Verein in den Punkten 9 und 10 dazu:[1]

  • "… Der Controller ist dem Wohl des Unternehmens und nicht partikulären Interessen verpflichtet …"
  • "… Wir verstehen Controller als das kaufmännische Gewissen des Unternehmens. Controller müssen Rückgrat beweisen, …"

Aufgabe 5 ist sicher die schwierigste aller Controlleraufgaben, da sie ein entsprechendes Konfliktpotenzial mit sich bringt und Controller zwingt, zwei sehr unterschiedliche Aufgaben zu verbinden und auszubalancieren. Einerseits müssen sie das Streben nach Umsatz- und Ertragswachstum unterstützen, indem sie Chancen und Verbesserungsmöglichkeiten aktiv aufzeigen (s. auch Abb. 3). Andererseits müssen sie als betriebswirtschaftliches oder kaufmännisches Gewissen zum Wohl des Unternehmens eine eigenständige Position beziehen und sich offen gegen persönliche Interessen und potenzielle Fehlentscheidungen des Managements stellen (s. Abb. 6).

Die Rolle des betriebswirtschaftlichen Gewissens ist schwierig und nicht selten konfliktträchtig, denn Führungskräfte haben im Allgemeinen einen ausgeprägten Wunsch nach Entscheidungsautonomie. Diesem können Controller nur sachliche Argumente aber keine aufbauorganisatorische Weisungsbefugnis entgegenstellen. Controller sehen sich daher häufig Situationen ausgesetzt, in denen sie zwischen Jobsicherheit bzw. Karriereperspektive und dem Berufsethos "mit einer unabhängigen, ungefärbten Meinung dem Wohl der Organisation als Ganzes verpflichtet" wählen müssen. Das Spannungsverhältnis zwischen der Rolle als Partner des Managements einerseits und der Rolle als betriebswirtschaftliches Gewissen andererseits, dürfen Controller nicht zugunsten des persönlichen Vorteils oder des bequemeren Wegs auflösen. Die Herausforderung der Aufgabe als betriebswirtschaftliches Gewissen ist stark von der Persönlichkeit des Managements abhängig.[2] Die Bandbreite reicht dabei von Managern, welche die eigenständige und offene Meinung des Controllers geradezu einfordern, bis hin zu Managern, die Widerspruch nicht zulassen oder zumindest widersprüchliche Meinungen nicht an sich heranlassen. Im zweiten Fall sind für den Controller emotional belastende Spannungen zwischen ihm und dem Management vorprogrammiert.

Abb. 6: Kommentar zur Controller-Aufgabe 5: Betriebswirtschaftliches Gewissen

[1] ICV, 2017.
[2] Vgl. Ottel/Losbichler, 2014.

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