Diese Aufteilung in vom Management zu verantwortende und nicht zu verantwortende Effekte ist insbesondere für die Ausgestaltung von Anreizsystemen von großer Relevanz. Mit großem Abstand, d. h. über einen längeren Zeitraum betrachtet, gibt es keinen Grund, Teile der Aufwendungen für die Pensionszusagen auszuklammern. Letztlich hat sich das Management für den Durchführungsweg oder zumindest zu dessen Beibehaltung entschieden. Problematisch sind jedoch die kurzfristigeren Effekte. Diese können wie beschrieben zumindest durch die Anwendung von vergangenheitsorientierten Durchschnittsbetrachtungen und durch die Kompensation von Prämissenänderungen zwar eingegrenzt werden, dennoch dürfte es Effekte geben. Zudem erfolgt die Kompensation an verschiedenen Stellen der GuV. Der Zinseffekt bleibt im Zinsergebnis, ein ggf. ausgleichender Effekt aus der Anpassung des Gehaltstrends ist jedoch im operativen Ergebnis zu erfassen.

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