Steuerfreie Einnahmen nach § 3 EStG gehören bei betrieblicher Veranlassung unter den allgemeinen Voraussetzungen zwar zu den Betriebseinnahmen. Sie sind jedoch steuerlich nicht zu erfassen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Controlling Office. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen