In diesem Arbeitsblatt wird hinterlegt, welche der abgebenden Kostenstellen wie viele Leistungen für die empfangenden Kostenstellen erbringen. Dieses Verrechnungsverfahren ist als Stufenleiterverfahren konzipiert. Das bedeutet, dass zuerst die Kosten der Kostenstellen umgelegt werden, die keine bzw. nur geringe Umlagen von anderen Kostenstellen erhalten (im Beispiel ist das die Kostenstelle Grund, Gebäude). Man verfährt dann ebenso den folgenden Kostenstellen bis alle Hilfskostenstellen abgerechnet, d. h. auf "Null" sind. Im Beispiel werden alle Kostenstellen des Bereiches Hilfs-KST an alle nachgelagerten Kostenstellen verrechnet. Danach werden die Kostenstellen des Bereiches Fertigungshilfs-KST auf die Kostenstellen des Bereichs Fertigungshaupt-KST verrechnet. Nun verbleiben noch Kosten auf den Kostenstellen aus den Bereichen Materialgemein-KST, Fertigungshaupt-KST, Verwaltungs-KST und Vertriebs-KST. Die Kosten dieser Hauptkostenstellen werden via Zuschlagssätzen über die Kalkulation auf die Kostenträger verrechnet.

Innerhalb der Tabelle ILV werden die Voraussetzungen geschaffen, um später im BAB die wertmäßige Leistungsverrechnung zwischen den Kostenstellen vornehmen zu können. Das bedeutet, dass in der Tabelle ILV lediglich bezugsgrößenabhängige Verrechnungen stattfinden. Die Einträge der Leistungseinheiten in den weißen Feldern auf den empfangenden Kostenstellen führen automatisch zu einer Summierung dieser Einträge auf der abgebenden Kostenstelle.

Abb. 4: Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung findet in dieser separaten Tabelle statt.

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