Ex-Innenminister von Thüringen wegen Korruption verurteilt

Der BGH sah es als erwiesen an, dass der CDU-Politiker Christian Köckert mit einem Energie-Unternehmen korruptive Unrechtsvereinbarungen abgeschlossen hatte. Hinsichtlich der verhängten Bewährungsstrafe von 15 Monaten muss jedoch aufgrund eines Wertungsfehlers bei der Strafzumessung neu entschieden werden.

Der ehemalige Innenminister, Christian Köckert, wurde im September 2009 zum ehrenamtlichen Beigeordneten und zum ersten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters der Stadt Eisenach gewählt. Im Juli 2010 schloss er mit dem Projektentwicklungsunternehmen und Deutschland zweitgrößten Windparkbauer, der juwi AG, einen Beratervertrag, welcher bis zum 31.12.2011 verlängert wurde.

Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung

Mit diesem verpflichtete er sich, die wirtschaftlichen Interessen des Vertragspartners gegen ein Entgelt von 700 Euro pro aufgewendeten Arbeitstag zu vertreten. Mündlich wurde zusätzlich vereinbart, dass diese Vorteile nicht nur für private Tätigkeiten, sondern auch für eine sich damit überschneidende Dienstausübung gelten sollten. 

Wesentliche Inhalte verschwiegen

Zwar informierte der CDU-Politiker den Oberbürgermeister über den Abschluss eines Beratervertrages, jedoch ohne die genauen Tätigkeiten und Konditionen offenzulegen.

Ende 2010 wurde er vom Oberbürgermeister beauftragt, mit dem Thüringer Bau- und Umweltministerium über die Erweiterung von sog. Windvorranggebieten zu verhandeln. Hierbei nahm er Einfluss auf eine entsprechende Beschlussvorlage des Stadtrates der Stadt Eisenach und rechnete dies gegenüber seinem Vertragspartner als Beratertätigkeit ab.

Entgegenahme von Beraterhonoraren nicht vom Dienstherrn genehmigt

Das Landgericht Meiningen wertete die Zusatzvereinbarungen zu den beiden Beraterverträgen als strafbare Vorteilsannahme und nahm an, dass eine Genehmigung der Vorteile durch den Oberbürgermeister nicht vorgelegen habe. 

Im Stadtrat für die seinen Auftraggeber begünstigende Planänderung gestimmt

Des Weiteren wurde er wegen Abgeordnetenbestechung verurteilt, da er im Jahr 2011 mit einem anderen Unternehmen einen vergütungspflichtigen Beratervertrag, welcher eine Unterstützung bei der Bauleitplanung hinsichtlich eines geplanten Elektrofachmarktes in Eisenach zum Gegenstand hatte, abschloss.

Von dieser Tätigkeit war ebenfalls mitumfasst, dass er bei einer künftigen Abstimmung des Stadtrates im Interesse des Vertragspartners stimmen sollte (Korruptionsverhinderung), was der Angeklagte sodann auch tat. Der BGH entschied, dass die Beurteilung des Landgerichts hinsichtlich des Schuldspruchs rechtfehlerfrei war.

Über die Strafzumessung hinsichtlich der aufgehobenen Einzelstrafe und der Gesamtstrafe muss eine andere Kammer des Landgerichts Meiningen neu befinden.

(BGH, Urteil v. 17.03.2015, 2 StR 281/14).

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