EuGH: Verbraucher-Klage gegen Facebook, aber keine Sammelklage

Der Datenschutz-Aktivist Max Schrems, der seit Jahren eine Dauerfehde gegen das Datensammeln von Facebook führt, kann laut EuGH-Urteil in Österreich gegen das soziale Netzwerk klagen. Sein Datenschutz-Aktivistenstatus hebt seinen Verbraucherstatus nicht auf. In der Klage darf er aber nicht die Ansprüche tausender anderer Facebook-Nutzer geltend machen, die diese an Schrems abgetreten hatten. Mit der Verbandsklage nach der BDSGV wird ein solche Klage allerdings ab 25. Mai möglich.

Eigentlich wollte der Datenschützer Max Schrems im Namen tausender Facebook-Nutzer wegen zahlreicher Datenschutzverstöße gegen Facebook klagen. Doch mit diesem Plan ist der Österreicher nun gescheitert, denn dieses Vorgehen erklärte der Europäische Gerichtshof jetzt für unzulässig.

Auch ohne Sammelklage hat Schrems gegen Facebook einen Teil-Sieg errungen

Rund 25.000 europäische Facebook-Nutzer hatten ihre Ansprüche gegenüber dem sozialen Netzwerk an Schrems abgetreten, der diese Forderung in dem Prozess in seinem Heimatland durchsetzen wollte.

  • Der Datenschützer wollte dabei als Verbraucher von seinem Klagerecht an seinem Wohnsitz Gebrauch machen
  • und nicht am Firmensitz des Unternehmens in Irland klagen,
  • nachdem die dortige Datenschutzbehörde auch nach mehreren Jahren nicht über Schrems Beschwerden gegen Facebook entschieden hatte.

Klagerecht am Wohnsitz steht nur Verbrauchern zu 

Ein Klagerecht am Wohnsitz steht nur Verbrauchern zu.

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Diese Ansicht teilte der EuGH jedoch nicht, und verwies darauf, dass die Verbrauchereigenschaft nicht durch die Kenntnisse des Klägers aufgehoben werde. Schrems habe den Vertrag mit Facebook zudem primär für eine nicht berufliche Nutzung geschlossen und auch nicht so genutzt. Eine Klage in Österreich sei damit möglich.

Verbraucherstatus auch für Verbraucher die Vorträge halten bleiben

Der Nutzer eines privaten Facebook-Kontos verliert laut EuGH seine Verbrauchereigenschaft nicht, wenn er Bücher publiziert, Vorträge hält, Websites betreibt, Spenden sammelt und sich die Ansprüche zahlreicher Verbraucher

abtreten lässt, um sie gerichtlich geltend zu machen.

Teil-Niederlage - keine Geltendmachung abgetretener Ansprüche

Im Hinblick auf die Geltendmachung der gesammelten Ansprüche musste Schrems jedoch eine klare Niederlage einstecken. Während etwa die Regierungen in Österreich und Deutschland die Position vertraten, dass ein Verbraucher auch an ihn von anderen Verbrauchern abgetretene Rechte vor seinem Wohnsitzgericht geltend machen könne, sah der EuGH dies anders.

Keiner Geltendmachung gesammelter abgetretener Ansprüche

  • Die Option des Wohnsitzgerichts solle den Verbraucher als Vertragspartner schützen,
  • folglich könne aber dieser Verbrauchergerichtsstand „einem Kläger, der selbst nicht an dem betreffenden Verbrauchervertrag beteiligt ist, nicht zugutekommen“.
  • Dies gelte auch für Verbraucher, dem Ansprüche anderer Verbraucher abgetreten wurden,

argumentierten die Richter am EuGH.

Konsequenzen aus dem Urteil

Nachdem der EuGH seine Entscheidung dem österreichischen Obersten Gerichtshof zugestellt hat, wird dieser den Fall an ein untergeordnetes Gericht übergeben, vor dem dann die Klage Schrems verhandelt wird.

(EuGH Urteil vom 25.01.2018 - C- 498/16)

Schrems zufrieden: wollte Datensammelei bei Facebook durchleuchten

In einem Interview mit der Tageszeitung taz zeigte sich Schrems zufrieden. Sein Hauptanliegen, vor einem österreichischen Gericht, die problematische Datensammelei bei Facebook durchleuchten zu können, sei erreicht. Zudem wies er darauf hin, dass mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai auch Verbände ein Klagerecht bekommen. Mit dem von ihm mitbegründeten neuen Verein namens Noyb (None of your Business – Geht Dich nichts an) Ansprüche mehrerer Personen gebündelt werden.

Hintergrund:

Der Datenschützer Max Schrems ist vor allem durch seine Klagen gegen Facebook bekannt geworden, in deren Folge sogar das bis dahin gültige Datenschutzabkommen Safe Harbor zwischen der EU und den USA gekippt wurde.

Mit seinen Erfolgen gegen Facebook will sich der Österreicher nicht zufrieden geben hat begonnen, die neue Organisation noyb aufzubauen, die sich für die Datenschutzrechte der EU-Bürger einsetzen soll, um die es seiner Ansicht nach immer noch nicht gut bestellt ist.

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