Julius Scheil

Julius Scheil

Master Iuris, Wiss. Mitarbeiter, Schwerpunkt im Arbeits- und Sozialrecht

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Julius Scheil schrieb seine Seminararbeit im Bereich des Gesundheitsrechts zum Thema "Vereinbarkeit der Krankenhausreform gemäß Eckpunkten mit der Planungshoheit der Bundesländer". Nach dem Abschluss des Studiums nahm er seine Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtsanwaltskanzlei "Kuhlmey und Kaussen" in Wuppertal auf. Ehrenamtlich hält er Workshops für Menschen mit Behinderung im "Mit-Menschen e. V." zu unterschiedlichen rechtlichen und politischen Themen und beantwortet Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.

7 Artikel von diesem Autor

Serie 06.02.2026 Aktuelle Rechtsprechung

Der Kläger wurde vom eifersüchtigen Ex-Ehemann einer Kollegin nach einer privaten Mitfahrgelegenheit angegriffen. Obwohl der Rückweg von der Arbeit grundsätzlich versichert ist, lehnte die Unfallversicherung den Schutz ab. Grund: Der Angriff beruhte auf privater Motivation des Täters und fällt daher nicht in den Schutzbereich der Unfallversicherung.

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Serie 23.01.2026 Aktuelle Rechtsprechung

Die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) eines lange Zeit als Rettungssanitäter arbeitenden Mannes wird nunmehr vom LSG Baden-Württemberg als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt. Ausschlaggebend war nicht das eine extreme Ereignis, sondern vielmehr die schiere Vielzahl an schwer belastenden und hoch traumatischen Einsätzen über 30 Jahre hinweg. 

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Serie 02.01.2026 Aktuelle Rechtsprechung

Ein Geschäftsführer stürzte auf dem Parkdeck beim Weg zur Arbeit über die Leine seines Hundes. Obwohl dieser Hund als „Forderungsmanager“ auf der Firmenwebsite geführt wird, scheiterte die Klage am fehlenden Zusammenhang zwischen der konkreten Verrichtung – dem Führen einer Hundeleine – und der versicherten Tätigkeit.

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Serie 29.12.2025 Aktuelle Rechtsprechung

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Chronisches Fatigue-Syndrom (CFS) unfallversicherungsrechtliche Folgen haben kann, sofern es bspw. aufgrund einer beruflich „erworbenen“ Ringelröteln-Infektion entsteht. Die gesetzliche Unfallversicherung hat der erkrankten Erzieherin eine Rente aufgrund einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 40 % zu zahlen.

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Serie 28.11.2025 Aktuelle Rechtsprechung

Wer bei einer geschäftlich angehauchten Ski-Auszeit stürzt, kann daraus keinen Arbeitsunfall interpretieren. Selbst wenn die Visitenkarten fürs „Networking“ im Gepäck sind – auf der Piste fährt man privat.

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Serie 21.11.2025 Aktuelle Rechtsprechung

Eine Frau führte regelmäßig Tierheimhunde aus, nur um nach einem Sturz nicht nur im Krankenhaus, sondern sogar vor Gericht zu landen. Hierzu stellt das Sozialgericht Oldenburg nunmehr klar: Ehrenamt schließt nicht aus, dass ein Sturz zu einem Arbeitsunfall werden kann – mit den entsprechenden Folgen.

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Serie 14.11.2025 Aktuelle Rechtsprechung

Das Bundesarbeitsgericht stellt in seinem Urteil vom 23.10.2025 (BAG, 8 AZR 300/24) klar, dass bereits dann die Vermutung einer geschlechterbezogenen Benachteiligung angenommen werden kann, wenn eine Frau bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit weniger verdient als ein männlicher Kollege in einer vergleichbaren Position. Um etwaigen Ansprüchen aus einer Benachteiligung wegen des Geschlechts zu entgehen, müssen Arbeitgeber diese Vermutung widerlegen.

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