Paketdienst: 85 % verstoßen gegen das Arbeitsschutzgesetz

In  Nordrhein-Westfalen verstoßen 85 % der Paketdienstleister gegen den Arbeitsschutz. Bei einer großangelegten Kontrollaktion wurden unter anderem Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. Die schlechten Arbeitsbedingungen gefährden auch die Sicherheit im Straßenverkehr.

An einem Sommertag wurden in Nordrhein-Westfalen morgens um 5 Uhr 22 Paketverteilzentren unangemeldet kontrolliert, darunter die großen Paketdienstleister Deutsche Post DHL, Distributions GmbH, DPD, GLS, FedEx, GO, Hermes Logistic, TNT, Trans-o-flex und UPS. Für die riesigen Mengen an Paketen, die täglich in Deutschland ausgeliefert werden, setzen diese Dienstleister auf die Zusammenarbeit mit Subunternehmen und deren Fahrer. So wurden insgesamt 131 Paket- und Kurierdienste bzw. 415 Fahrer überprüft.

Verstöße gegen den Arbeitsschutz

Bei 85 % der Unternehmen gab es Mängel im Arbeitsschutz zu beanstanden. Außerdem waren die Arbeitsbedingungen häufig unter dem Sozialstandard.

  • 64 % der Fahrer erfassen die Zeiten fürs Vorsortieren und Verladen der Pakete nicht.
  • Über 60 % dokumentieren keine Arbeitsstunden und -tage.
  • 60 % der Fahrer verstoßen gegen die Lenk- und Ruhezeiten.

Vorgaben laut Fahrpersonalverordnung

Paketfahrer müssen

  • nach 4,5 Stunden eine 45-minütige Pause einlegen

und dürfen

  • maximal 9 bis 10 Stunden pro Tag fahren.

Verantwortung wird abgeschoben

Verantwortlich für den Arbeitsschutz ist der Arbeitgeber. Bei Subunternehmen ist das also der selbständige Unternehmer. Er muss darauf achten, dass seine Fahrer die gesetzlichen Fahr- und Pausenzeiten einhalten und ihre Arbeitszeiten dokumentieren. Und die großen Auftraggeber im Hintergrund? Sie fordern Höchstleistungen von ihren Subunternehmen, lehnen jegliche Verantwortung ab.

Kontrollen nur durch die Behörden

Die Auftraggeber sagen, dass ihre einzige Handhabe gegen Subunternehmen, von denen sie erfahren, dass sie das Arbeitsschutzgesetz nicht einhalten, die Kündigung des Vertragsverhältnisses sei. Verantwortlich für die Arbeitsschutzkontrollen seien die Behörden.

Mitverantwortung der großen Paketdienstleister durch Änderung der Gesetze

Schlechte Arbeitsbedingungen und schlechte Bezahlung: Die Subunternehmer und ihre Fahrer sollen nicht noch zusätzlich bestraft werden. Deshalb scheuen die Landesregierung und die Behörden selbst bei schweren Verstößen, Strafen zu verhängen. Denn für die oft verheerenden Zustände seien die großen Paketdienstleister mitverantwortlich. Doch um sie in die Verantwortung nehmen zu können, müssen erst die gesetzlichen Regelungen geändert werden.

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