Erste Hilfe im Betrieb während der Corona-Krise

Während der Corona-Krise arbeiten viele zu Hause im Homeoffice, andere stehen unter Quarantäne oder sind krank. Was bedeutet das für die Erste Hilfe und die Ersthelfer im Betrieb? Die DGUV hat dazu Hinweise zusammengestellt.

Die Erste Hilfe ist Teil der Notfallversorgung im Unternehmen. Der Arbeitgeber muss deshalb dafür sorgen, dass ausreichend Ersthelfer im Betrieb anwesend sind. Laut DGUV Vorschrift 1 bedeutet das mindestens ein Ersthelfer, wenn 2 bis 20 Versicherte anwesend sind, bei über 20 Anwesenden liegt der Anteil je nach Branche bei 5 bzw. 10 %. Auch bei der Corona-Krise sollte die Zahl der Ersthelfer eingehalten werden.

Externes Sicherheitspersonal als Ersthelfer einsetzen

Sind nicht ausreichend ausgebildete Ersthelfer unter den im Betrieb anwesenden Beschäftigten, muss der Arbeitgeber die Grundversorgung anderweitig sicherstellen. Er kann z. B. auf externes Sicherheitspersonal zurückgreifen. Dieses ist meist entsprechend ausgebildet. Ist auch diese Lösung nicht möglich, empfiehlt es sich mit einer Gefährdungsbeurteilung zu berechnen, welche anderen Möglichkeiten es gibt, um die Erste-Hilfe-Versorgung sicher zu stellen.

Im Homeoffice braucht es keinen Ersthelfer

Da Ersthelfer erst ab zwei anwesenden versicherten Mitarbeitern vorgeschrieben sind, entfällt diese Arbeitgeberpflicht bei Tätigkeiten im Homeoffice. Dort reicht es, dass der Mitarbeiter per Festnetz- oder Mobiltelefon einen Notruf absetzen kann.

Das ist während der Corona-Pandemie allgemein zu beachten

  • Achten Sie als Ersthelfer besonders auf Ihren Eigenschutz.
  • Halten Sie wenn möglich Abstand.
  • Tragen Sie bei der Wundversorgung wie gewohnt Einmalhandschuhe.
  • Tragen Sie – wenn verfügbar – eine Atemschutzmaske sowie eine Schutzbrille, um sich gegebenenfalls vor dem Coronavirus zu schützen.
  • Waschen Sie sich nach dem Einsatz gründlich die Hände.

Diese Schutzmaßnahmen sind bei einer Wiederbelebung zu bedenken

Da man bei einer Wiederbelebung selten weiß, ob die Person ansonsten gesund ist, gelten in der Zeit des erhöhten Infektionsrisikos folgende Hinweise:

  • Beginnen Sie unverzüglich mit der Herzdruckmassage.
  • Falls es eine Defibrillator (AED) gibt, setzen Sie diesen ein.
  • Verwenden Sie beim Beatmen eine Beatmungsmaske. Sollte keine vorhanden sein, liegt es in Ihrem Ermessen notfalls auf die Beatmung zu verzichten, bis eine geeignete Beatmungshilfe zur Verfügung steht. Die Herzdruckmassage ist für die Überlebenschance wichtiger als die Beatmung.

Wenn der Ersthelfer zur Fortbildung müsste ...

Ersthelfer müssen alle 2 Jahre ihr Wissen in einer Fortbildung auffrischen. Die Ausbildungs- und Fortbildungskurse sind zurzeit allerdings wegen Corona bis auf weiteres abgesagt. Wenn sie wieder durchgeführt werden, muss der Arbeitgeber prüfen, ob für den Ersthelfer die Fortbildung angemessen ist oder ob er besser noch einmal die Ausbildung macht, z. B. weil er als Ersthelfer noch wenig Erfahrung hat. Aus- und Fortbildung dauern gleich lang.

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