Beispiele zur Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards

Das Infektionsrisiko durch das Coronavirus besteht nach wie vor. Um betriebliche Aktivitäten trotzdem weiterführen oder wieder aufnehmen zu können, müssen Infektionsschutzmaßnahmen umgesetzt werden.

Daher wurde der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für den betrieblichen Infektionsschutz in Corona-Zeiten vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS am 16.04.2020 veröffentlicht. Mit diesem Standard soll gewährleistet werden, dass betriebliche Aktivitäten möglichst umfassend weitergeführt oder wieder aufgenommen werden können. Gleichzeitig soll das Gesundheitsrisiko für Mitarbeiter, Geschäftspartner und Kunden so gering wie möglich gehalten werden.

Umsetzung in der Praxis

Im Haufe Online-Seminar "Best Practice: Beispiele aus der Praxis zur Umsetzung des neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards" stand die Frage im Zentrum, wie der neue Arbeitsschutzstandard in der Praxis umgesetzt werden kann.

Moderiert von Frau von Quistorp wurde dies in einer Diskussion mit 3 Praktikern aus Unternehmen und Stadtverwaltung erörtert. Dabei standen folgende Themen im Vordergrund:

  • Mit welchen praktischen Maßnahmen wurde der Arbeitsschutzstandard umgesetzt?
  • Erfahrungen und Herausforderungen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzstandards
  • Veränderungen der Arbeit im Unternehmen

Dauer: ca. 90 Minuten

Die Aufzeichnung finden Sie unter Haufe Online Training


Schlagworte zum Thema:  Best Practices, Arbeitsschutz, Coronavirus