Gefahren und Schutzmaßnahmen
Die zunehmende Verdichtung von Siedlungsräumen machen selbst hoch belastete Liegenschaften für eine Nachnutzung interessant. Zuvor müssen sie saniert werden.
Bei Altlasten unterscheidet man zwischen Altablagerungen und Altstandorten
Zu den Altablagerungen zählen stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen und Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt oder gelagert worden sind, z. B. verlassene und stillgelegte Deponien, illegale Müllkippen, Aufhaldungen oder Verfüllungen mit Produktionsrückständen.
Altstandorte sind Grundstücke stillgelegter Anlagen und Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde, z. B. stillgelegte Industrie- und Gewerbeanlagen, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, chemische Reinigungen.
Gefährdungen durch die Altlastensanierung
Altstandorte weisen gewöhnlich branchentypische Gefahrstoffe auf, mit denen in der zurückliegenden Nutzungsphase umgegangen wurde. Allgemein anzutreffende Gefahrstoffe sind Kohlenwasserstoffverbindungen, Chlorverbindungen, Cyanide und Schwermetalle.
In Altablagerungen finden sich deponietypische Gefahrstoffe wie Chlorid, Sulfat, Borat, Ammonium, Nitrit, Nitrat, Phenole, adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX).
Sanierungsmethoden haben eigene verfahrens- und anlagenspezifische Charakteristika. Stoffliche und nicht-stoffliche Gefährdungen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.
Arbeitsschutz bei Sanierungsmaßnahmen
Arbeitsschutz beginnt nicht erst mit dem Start der Sanierungsarbeiten. Vielmehr ist schon bei den vorlaufenden Geländebegehungen, Erkundungen, Vermessungsarbeiten, Bohrungen und der Entnahme von Boden-, Wasser- und Luftproben im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob und welche Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen sind. Weitere wichtige Hinweise zum Arbeitsschutz bei Sanierungsmaßnahmen finden Sie im Fachbeitrag "Altlastensanierung: Gefahren und Schutzmaßnahmen".
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