Schutzhandschuhe richtig verwenden: Alles Wissenswerte

In den vergangenen Jahren haben sich einige Regelungen für den Nachweis und die Kategorisierung der Schutzwirkung von Schutzhandschuhen verändert. Welche sind das? Und wie sollte man grundsätzlich die richtigen Schutzhandschuhe auswählen und anwenden?

Es gibt viele Typen von Schutzhandschuhen für den Arbeitsbereich. Allen ist aber gemein: Sie müssen den Anforderungen der EN 420 „Allgemeine Anforderungen an Handschuhe“ entsprechen. Lediglich für Elektrikerhandschuhe und medizinische Einmalhandschuhe gilt dies nicht.

Welche Schutzhandschuhe fallen in welche Risikokategorie?

Darüber hinaus gelten folgende Gemeinsamkeiten: Jeder Hersteller muss seinem Handschuh eine Informationsbroschüre mit allen notwendigen Informationen zu Lagerung und Transport, Reinigung, Handhabung und Entsorgung beifügen. Vor allem muss er aber nachweisen können, dass eine notifizierte Prüfstelle die Konformität des Produkts, also auch dessen Schutzwirkung, nachgewiesen hat.

Der Arbeitgeber wiederum ist verpflichtet, für seine Beschäftigten Handschuhe auszuwählen, die eine angemessene Schutzqualität aufweisen und allen einschlägigen Richtlinien entsprechen. Darüber hinaus hat er die mit der betreffenden Arbeit verbundenen Risiken zu bewerten und seinen Mitarbeitern mit denen für die jeweilige Tätigkeit am besten geeigneten Schutzhandschuhen auszustatten.

Dabei muss er drei Risikokategorien und die mit ihnen einhergehenden Schutzanforderungen beachten:

  • Kategorie I: Minimale Risiken – geringe Schutzanforderungen: Für derartige Arbeiten genügt ein einfacher Handschuh.
  • Kategorie II: Mittlere Risiken – Schutz gegen mechanische Gefährdung: Handschuhe dieser Kategorie müssen beständig gegen mechanische Gefahren, gegen Hitze (bis 100 Celsius) und/oder Kälte (bis -50 Celsius) sein. Die meisten Handschuhe fallen in diese Kategorie.
  • Kategorie III: Hohe Risiken – Schutz gegen irreversible Schäden und tödliche Gefahren: Der Umgang mit kontaminierten Materialien oder hoch aggressiven chemischen Mischungen, Brandbekämpfung oder Arbeiten unter Hochspannung gehören dieser Kategorie an. Hersteller von Schutzhandschuhen dieser Kategorie müssen neben der CE-Kennzeichnung, die für Produkte der Kategorien I und II ebenfalls obligatorisch ist, zusätzlich die Kennnummer der notifizierten Prüfstelle angeben, die für die Konformitätsbewertung des Produkts verantwortlich gewesen ist.

Wie wählt man die richtigen Schutzhandschuhe aus?

In erster Linie sind die Materialeigenschaften des Handschuhs ausschlaggebend für die Wahl des richtigen Schutzhandschuhs. Hier müssen Arbeitgeber den Herstellern vertrauen, die durch eine Materialprüfung nachgewiesen haben müssen, dass ihre Handschuhe allen geforderten Sicherheitsanforderungen genügen.

Die Handschuhe müssen weiterhin aus Materialien hergestellt werden, die für den Anwender nicht gesundheitsschädlich sind – die beispielsweise bei ihm keine Allergien verursachen können. Daher sollten möglichst keine Produkte aus Latex verwendet werden, da der Stoff ein hohes Allergiepotenzial besitzt. Besser geeignet sind beispielsweise Vinyl oder Nitrilkautschuk. Bei Lederhandschuhen sollten nur Produkte ausgewählt werden, bei denen der pH-Wert zwischen 3,5 und 9,5 liegt und der Chromgehalt niedriger ist als 3 mg/kg.

Andere wichtige Faktoren, die für die Verwendbarkeit von Bedeutung sind:

  • Sie müssen so geschnitten sein, dass sie eine gute Passform (d. h. die richtige Größe und Konstruktion) haben.
  • Sie müssen gute taktile Eigenschaften besitzen, d.h. Arbeitsgegenstände müssen gut zu fassen und zu greifen sein.
  • Sie müssen einen hohen Tragekomfort besitzen.
  • Der Träger darf sich nicht an Nähten und Rändern verletzen können.
  • Die Handschuhe sollen leicht an- und auszuziehen sein.
  • Die Schutzwirkung darf nicht beeinträchtigt werden, wenn die Waschanweisungen eingehalten werden.
  • Die Handschuhe müssen maximale Fingerbeweglichkeit bieten.

Wie verwendet man Schutzhandschuhe richtig?

Nach Kauf des richtigen Schutzhandschuhs sollte man folgende Punkte beachten:

Tragezeit: Bei längerem Tragen (mehr als 20 Minuten) stauen sich Wärme und Feuchtigkeit in den Handschuhen. Daher sollte man so oft wie möglich eine Handschuh-Pause machen. Ratsam ist auch das Tragen von Baumwollhandschuhen als Unterziehhandschuhe unter den eigentlichen Schutzhandschuhen, da sie besonders gut den Schweiß aufsaugen.

Handschuhe wechseln: Die Handschuhe müssen gewechselt werden sobald sie beschädigt oder innen feucht geworden sind.

Einmalhandschuhe: Wirklich nur einmal benutzen, da sie bei mehrmaligem Gebrauch ihre Schutzwirkung verlieren.

Handschuhe umschlagen: Flüssigkeit darf nicht in die Schutzhandschuhe laufen. Um das zu verhindern, sollte man bei längeren Handschuhen den Stulpenrand immer umschlagen.

Handschuhreinigung: Möglichst nach jedem Gebrauch sollten die Handschuhe intensiv mit klarem Wasser gereinigt werden. Unterziehhandschuhe aus Baumwolle müssen besonders häufig gewaschen werden.

Ausziehen: Niemals die Außenseite der Handschuhe mit der ungeschützten Hand angreifen, denn selbst nach einer Reinigung der Handschuhe ist die Gefahr des Schadstoffkontakts groß.

Handreinigung: Bevor die Schutzhandschuhe angelegt werden, sollten die Hände sauber und trocken sein. Nach dem Ausziehen müssen die Hände erneut gewaschen werden. Eine anschließende Pflege mit Hautcreme unterstützt die Regeneration des Säuremantels der Hände.

Aufbewahrung: Schutzhandschuhe sollten nach Gebrauch an einem gut belüfteten Ort aufbewahrt werden, damit der Schweiß in den Handschuhen verdunsten kann. Dafür am besten das Handschuhinnere nach außen stülpen und trocknen lassen.

Beschädigte Handschuhe: Beim kleinsten Riss oder Loch muss der Handschuh sofort weggeworfen werden.

Was gilt für Chemikalienschutzhandschuhe?

Ein Chemikalienschutzhandschuh schützt seine Träger vor Mikroorganismen sowie Chemikalien und wird insbesondere aus Latex, Nitril, Butyl oder Neopren hergestellt. Er gehört damit der Risikokategorie III. an

Bis 2016 wurde die Schutzwirksamkeit gegen Chemikalien im Rahmen der EN 374 vor allem durch den Permeationslevel beschrieben. Dieser gibt an, wie lange der Handschuh einer bestimmten Anzahl von Chemikalien mindestens standhält. Schutzhandschuhe mussten zumindest einen Penetrationslevel 2 aufweisen, um als Chemiehandschuh deklariert werden zu können.

Seit 2016 ist diese Prüfung aus der EN 374 gestrichen worden, stattdessen kommt hierzu die EN 16523-1 zur Anwendung. Die Prüfung des Materials auf seine Schutzwirksamkeit (und damit auch auf dessen Permeation) hat sich dadurch aber kaum verändert. Die neue Klassifikation der Chemikalienschutzhandschuhe besteht aus den drei Typenklassen A, B und C. Die meisten Schutzhandschuhe gegen chemische Risiken gehören der Typenklasse A an. Die einzige Ausnahme bilden dünne Einwegschutzhandschuhe, die je nach Modell in eine der beiden anderen Typenklassen fallen. Bei der Typenklasse A gilt eine Mindestdurchbruchzeit von 30 Minuten für sechs Chemikalien aus der Liste der Prüfchemikalien.

Was sind Schnittschutzhandschuhe?

Unter anderem bei der gewerblichen Produktion und Verarbeitung von Holz ist das Tragen von Schnittschutzbekleidung gesetzlich vorgeschrieben. Zunächst: Einen vollständig „schnittfesten“ Schutzhandschuh gibt es nicht. Alle Materialien können durchschnitten werden. Es handelt sich daher vielmehr um Schutzhandschuhe, die eine mehr oder minder ausgeprägte Schnitthemmung aufweisen und die nach den in den einschlägigen Normen beschriebenen Verfahren geprüft und bewertet wurden.

Aufgrund der zunehmenden Verwendung moderner Hochleistungsmaterialien bei der Herstellung von Schutzhandschuhen in den vergangenen Jahren, wurden die Prüfkriterien beim Schnittschutz nach EN 388 „Schutzhandschuhe für mechanische Risiken“ überarbeitet. Schutzhandschuhe aus konventionellen Nichthochleistungsmaterialien werden weiterhin im Rahmen des sogenannten Coupe-Tests (EN 388 – 6.2) geprüft, eine zusätzliche Schnittschutzprüfung nach ISO 13997 ist dabei freiwillig.

Sind die Schutzhandschuhe dagegen mit Hochleistungsfasern gefertigt, die heute verwendete Klingen abstumpfen lassen, muss der TDM-Test, also die Schnittschutzprüfung nach ISO 13997, durchgeführt werden. Die Schnittfestigkeiten (in Newton) werden dabei in Klassen von A bis F angegeben. Die höchste Schutzstufe F hat einen Newtonwert von mindestens 30. Bei den Schutzhandschuhen der höchsten Kategorie handelt es sich meist um Produkte aus Metallringgeflecht, die aber aufgrund des mangelnden Tragekomforts für den Anwender auch ihre Nachteile haben.


Schlagworte zum Thema:  Persönliche Schutzausrüstung