Die nachfolgende Tabelle zeigt Beispiele für Gefahrstoffe sowie mögliche Ersatzstoffe und Ersatzverfahren. Die jeweilige TRGS liefert zusätzliche Informationen zu Stoffeigenschaften und Verfahren, mit denen eine Entscheidung darüber getroffen werden kann, welcher Ersatzstoff bzw. welches Verfahren – in Abhängigkeit von den betrieblichen Gegebenheiten – insgesamt die geringste Gefährdung darstellt.
Regelwerk | Anwendung | Gefahrstoff | Ersatzstoff | Ersatzverfahren |
---|---|---|---|---|
TRGS 608 | Wasser- und Dampfsysteme | Hydrazin | Carbohydrazid, DEHA, Hydrochinon, MEKO, Ascorbate, Sulfit, Hyposulfit, Tannine | Entgasung, katalytische Reduktion |
TRGS 610 | Böden im Hochbau | Vorstriche, Klebstoffe | Lösemittelfreie Dispersions- oder PU-Klebstoffe, SMP-Klebstoffe | Bodenbeläge lose verlegen oder spannen, Holz- und Parkettböden schwimmend verlegen, nageln oder verschrauben |
TRGS 617 | Oberflächenbehandlung für Parkett und andere Holzfußböden | Behandlungsmittel mit hohem Lösemittelanteil, mit N-Ethylpyrrolidon, N-Methylpyrrolidon, Butanonoxim, Terpenen |
Wassersiegel ohne Lösemittel oder mit geringem Lösemittelanteil von < 5 bzw. < 15 % ohne N-Ethyl- bzw. N-Methylpyrrolidon Lösemittelarme und lösemittelfreie Wachse und Öle ohne Butanonoxim, ohne Terpene |
Keine Informationen |
TRGS 619 | Wärmedämmung | Aluminiumsilikat-Wollen | Glas-, Mineral-, AES-wollen, faserfreie Produkte z. B. wärmedämmende Steine und Betone | Keine Informationen |
Tab. 1: Beispiele für Ersatzstoffe und -verfahren
Beim Umgang mit Stoffen, für die Verwendungsbeschränkungen gelten, sind die TRGS 611, 614 bzw. 615 anzuwenden.
Verwendungsbeschränkungen bzw. -verbote für bestimmte Gefahrstoffe u. a. in Abbeiz- und Holzschutzmitteln regelt Anhang XVII REACH-Verordnung (1907/2006/EG).
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