Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Gefahrstoffe

Dr. Josef Sauer
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Zusammenfassung

 
Begriff

Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische und bestimmte Erzeugnisse, die eine oder mehrere der in § 3a Abs. 1 Chemikaliengesetz genannten, in § 3 GefStoffV näher bestimmten Gefahrenklassen aufweisen und den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 dargelegten Kriterien entsprechen. Stoffe sind chemische Elemente oder chemische Verbindungen, die natürlich vorkommen oder hergestellt werden. Dazu gehören auch die zur Wahrung der Stabilität notwendigen Hilfsstoffe und die durch das Herstellungsverfahren bedingten Verunreinigungen, mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden können. Gemische sind aus 2 oder mehreren Stoffen bestehende Gemische oder Lösungen (§ 3 ChemG). Biologische Arbeitsstoffe, wie z. B. Biomüll oder Blutproben, können auch Gefahrstoffe sein. Der Umgang damit ist in der Biostoffverordnung geregelt. Zu den Gefahrstoffen gehören auch z. B. Holzstaub, Ottokraftstoff, Schweißrauche, Dieselmotoremissionen, Narkosegase und Ozon.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Auf europäischer Ebene sind die CLP-Verordnung 1272/2008/EG und die REACH-Verordnung 1907/2006/EG grundlegend.

Die Vorgabe der europäischen Union zur Trennung der Rechtsvorschriften für Hersteller und für Anwender wird auch im Gefahrstoffrecht eingehalten. Wichtige Vorschriften für Hersteller von Gefahrstoffen sind z. B. das Chemikaliengesetz und die Chemikalienverbots-Verordnung. Für Anwender von Gefahrstoffen gelten z. B. das Arbeitsschutzgesetz, die Gefahrstoffverordnung und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Für biologische Arbeitsstoffe sind darüber hinaus die Biostoffverordnung und die technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) grundlegend.

1 Gefährliche Stoffe und Gemische

Gefahrstoffe sind in nahezu allen Betrieben im Einsatz. Sie können die Gesundheit gefährden, indem sie eingeatmet oder über die Haut aufgenommen werden. Schädigungen können sofort oder erst nach Jahren auftreten. Weiterhin sind die physikalisch-chemischen Gefährdungen, die z. B. durch Brände oder Explosionen in Anwesenheit von Gefahrstoffen auftreten, zu betrachten.

Gefährliche Stoffe oder gefährliche Gemische sind (§ 3a ChemG):

  1. explosionsgefährlich
  2. brandfördernd
  3. hochentzündlich
  4. leichtentzündlich
  5. entzündlich
  6. sehr giftig
  7. giftig
  8. gesundheitsschädlich
  9. ätzend
  10. reizend
  11. sensibilisierend
  12. krebserzeugend
  13. fortpflanzungsgefährdend
  14. erbgutverändernd oder
  15. umweltgefährlich

Ausgenommen sind gefährliche Eigenschaften ionisierender Strahlen. Sie sind im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) berücksichtigt.

Gefahrenklassen geben die Art der Gefährdung wieder (§ 3 GefStoffV), Nummerierung nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in Klammern:

1. Physikalische Gefahren (2)

  1. Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (2.1)
  2. Entzündbare Gase (2.2)
  3. Aerosole (2.3)
  4. Oxidierende Gase (2.4)
  5. Gase unter Druck (2.5)
  6. Entzündbare Flüssigkeiten (2.6)
  7. Entzündbare Feststoffe (2.7)
  8. Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (2.8)
  9. Pyrophore Flüssigkeiten (2.9)
  10. Pyrophore Feststoffe (2.10)
  11. Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (2.11)
  12. Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (2.12)
  13. Oxidierende Flüssigkeiten (2.13)
  14. Oxidierende Feststoffe (2.14)
  15. Organische Peroxide (2.15)
  16. Korrosiv gegenüber Metallen (2.16)

2. Gesundheitsgefahren (3)

  1. Akute Toxizität (oral, dermal und inhalativ) (3.1)
  2. Ätz-/Reizwirkung auf die Haut (3.2)
  3. Schwere Augenschädigung/Augenreizung (3.3)
  4. Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut (3.4)
  5. Keimzellmutagenität (3.5)
  6. Karzinogenität (3.6)
  7. Reproduktionstoxizität (3.7)
  8. Spezifische Zielorgan-Toxizität, einmalige Exposition (STOT SE) (3.8)
  9. Spezifische Zielorgan-Toxizität, wiederholte Exposition (STOT RE) (3.9)
  10. Aspirationsgefahr (3.10)

3. Umweltgefahren (4)

Gewässergefährdend (akut und langfristig) (4.1)

4. Weitere Gefahren (5)

Die Ozonschicht schädigend (5.1)

2 Wie erkennt man Gefahrstoffe?

Gefahrstoffe müssen sicher und unverwechselbar verpackt sein. Das Etikett auf der Gefahrstoffverpackung enthält erste zur sicheren Handhabung wichtige Informationen wie Gefahrenpiktogramme, Signalwort und die H- und P-Sätze.

3 Wo finden Mitarbeiter Informationen zu Gefahrstoffen?

Gefahrstoffe müssen sicher und unverwechselbar verpackt sein. Das Etikett auf der Gefahrstoffverpackung enthält erste zur sicheren Handhabung wichtige Informationen wie das (die) Gefahrenpiktogramm(e), das Signalwort und die H-/P-Sätze.

Umfangreichere Informationen enthält das vom Lieferant mitzuliefernde Sicherheitsdatenblatt. Auf der Basis des Sicherheitsdatenblattes muss der Unternehmer eine Betriebsanweisung für die Anwender von Gefahrstoffen im Betrieb erstellen.

4 Wie werden Mitarbeiter vor Gefahrstoffen geschützt?

Sobald feststeht, dass Beschäftigte Tätigkeiten mit einem Gefahrstoff durchführen oder Gefahrstoffe bei diesen Tätigkeiten entstehen oder freigesetzt werden, muss eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes oder der Tätigkeit durchgeführt werden. Hier werden die folgenden Gefährdungen berücksichtigt:

  • Stoffeigenschaften,
  • Sicherheitsinformationen des Lieferanten,
  • Aus...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pausenräume, Bereitschaftsräume, Liegeräume
    130
  • Die Verordnung über Arbeitsstätten / 3.4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume (Anhang 4.2)
    48
  • Tritte: Bauarten, Einsatz und Prüfung / 3 Bauliche Hinweise, Kennzeichnung
    41
  • Arbeiten in Küchenbetrieben / 2.1.1 Raumabmessungen
    36
  • Betriebliche Notfallplanung für Unternehmen aller Größen / 4 Betrieblichen Notfallplan erstellen
    33
  • Tritte: Bauarten, Einsatz und Prüfung
    33
  • Verantwortung im Arbeitsschutz: Unternehmer und Führungs ... / 6 Pflichten der Führungskraft
    30
  • Brandschutztüren / 2.1 Missbräuchliche Nutzung vermeiden
    27
  • Pausenräume, Bereitschaftsräume, Liegeräume / 2 Ausstattung und Pflege
    20
  • Sicherheit im Außendienst / 3 Gefährdungsbeurteilung
    20
  • Explosionstechnische Kenngrößen / 13 KST-Wert
    18
  • Richtiges Verhalten nach schweren und tödlichen Unfällen
    18
  • Waschräume, Waschgelegenheiten
    18
  • Beschäftigung leistungsgewandelter Mitarbeiter
    16
  • Gerüche und Reizstoffe am Arbeitsplatz / 2.2 Die Geruchsbelästigung
    16
  • Alter(n)sgerechte Gefährdungsbeurteilung
    15
  • Maler- und Lackierarbeiten
    15
  • Warum dürfen Druckgasflaschen nicht in Arbeitsräumen, Kellern, Garagen etc. gelagert werden?
    15
  • Fremde im Betrieb / 2.3 Unterweisung
    13
  • Friseur (Professiogramm)
    12
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz

Produktempfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
TRGS 510: Gefahrstofflager: Diese Punkte sind zu beachten
Gefahrstoffe
Bild: Haufe Online Redaktion

Gefahrstoffe müssen so gelagert werden, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie der Schutz der Umwelt gewährleistet werden. Am Arbeitsplatz dürfen nur Mengen für den Fortgang der Tätigkeiten bereitgehalten werden. Die Anforderungen an Gefahrstofflager hängen von Art, Einstufung und Menge der zu lagernden Stoffe und Gemische ab.


Gefahrstoffe / 1 Gefährliche Stoffe und Gemische
Gefahrstoffe / 1 Gefährliche Stoffe und Gemische

Gefahrstoffe sind in nahezu allen Betrieben im Einsatz. Sie können die Gesundheit gefährden, indem sie eingeatmet oder über die Haut aufgenommen werden. Schädigungen können sofort oder erst nach Jahren auftreten. Weiterhin sind die physikalisch-chemischen ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Zum Arbeitsschutz Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software
Steuern Software
Rechnungswesen Produkte
Anwaltssoftware
Immobilien Lösungen
Controlling Software
Öffentlicher Dienst Produkte
Unternehmensführung-Lösungen
Haufe Shop Buchwelt
Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren