Beim Abbruch von Gebäuden und technischen Anlagen können Ihre Beschäftigten mit Gefahrstoffen in Kontakt kommen. Dies sind im Wesentlichen Gefahrstoffe, die in früher verwendeten Baumaterialien enthalten sein können oder aus der Nutzung des Objektes stammen. Kontakt zu Gefahrstoffen besteht auch beim Einsatz von Chemikalien oder Betriebsstoffen. Voraussetzung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen ist eine Ermittlung der Gefahrstoffe, die bei den Arbeiten freigesetzt werden können. In der Gefährdungsbeurteilung ist das STOP-Prinzip (Substitution - technische - organisatorische - personenbezogene Schutzmaßnahmen, in dieser Reihenfolge) zu berücksichtigen.

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Abb. 8

Dieselkraftstoff

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Abb. 9

Asbestzementwellplatten

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Abb. 10

Bau-Entstauber (z. B. Filterklasse M)

Rechtliche Grundlagen
Weitere Informationen
Gefährdungen

Gefahrstoffe können über die Atemwege, die Haut oder durch Verschlucken in den menschlichen Körper gelangen. Von Gefahrstoffen wie z. B. Betriebsstoffen können auch Brand- und Explosionsgefahren ausgehen (siehe dazu Kapitel 3.1.6).

Bei den Gefahrenquellen ist zu unterscheiden zwischen: Gefährdungen durch Chemikalien, wie z. B.

  • reizende oder ätzende Stoffe
  • gesundheitsschädliche Produkte (z. B. Verdünner)
  • brennbare Produkte (z. B. Treibstoffe)

Gefährdungen durch die Freisetzung von Stäuben und Rauchen, z. B.

  • beim Abbruch von Mauerwerk
  • bei der Bearbeitung von Steinen und Hölzern (z. B. Bohren, Sägen und Schleifen)
  • beim Entfernen von Beschichtungen (z. B. bleihaltige Farben)
  • bei Brennschneid- und Schweißarbeiten, besonders bei beschichteten Stahlkonstruktionen

Gefährdungen durch Abgase in ganz oder teilweise geschlossenen Arbeitsbereichen (z. B. Hallen)

  • Dieselmotoremissionen (DME) beim Einsatz dieselbetriebener Baumaschinen und Fahrzeuge
  • Kohlenmonoxid beim Einsatz benzinbetriebener Baumaschinen

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Abb. 11

Ausbau von Dämmplatten

Gefährdungen durch Gefahrstoffe in Gebäuden oder Anlagen, z. B. bei Tätigkeiten

  • mit Asbest (z.B. Asbestzementprodukten, CV-Beläge/ Floor-Flex-Platten, Leichtbauplatten, Dichtungen in technischen Anlagen)
  • mit teerstämmigen Materialien (z. B. Abdichtungsanstriche, Dachbahnen, Kleber für Holzfußböden)
  • in kontaminierten Bereichen durch

    • Gefahrstoffe aus industriell-gewerblicher Nutzung als Rückstände in Mauerwerk oder Anlagen
    • Gebäudeschadstoffe (z. B. in mit Holzschutzmitteln behandelten Bauteilen, in dauerelastischen Fugenmassen)
  • mit alter Mineralwolle (z. B. als Isolierung oder Trittschalldämmung)

Bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen sind besondere Regelungen zu beachten, siehe Kapitel 3.1.3

Maßnahmen

Substitutionsprüfung

  • Prüfen Sie zuallererst, ob Sie Ihr Arbeitsziel durch Produkte (Ersatzstoffe) mit geringerem Gefährdungspotential erreichen können. z.B. lösemittelfreie Produkte verwenden
  • Prüfen Sie, inwieweit Sie emissions-/staubarme Arbeitsverfahren und Arbeitsmittel verwenden können.
  • Ist Substitution nicht möglich, ergreifen Sie Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip.

Maßnahmen bei der Verwendung von Chemikalien

  • Haut- und Augenkontakt mit reizenden oder ätzenden Stoffen (z.B. reizende und ätzende Reinigungsmittel), durch Tragen von persönlichen Schutzausrüstungen verhindern

Maßnahmen gegen Gefährdungen durch Stäube und Rauche z. B.

  • Stäube beim Abbruch von Gebäuden mit Wasser niederschlagen, z. B. Bedüsung, Vernebelung
  • Einsatz von Nassbearbeitungsverfahren, z. B. Betondiamantbohren mit Schneidwasser anstatt Trockenbearbeitung
  • Staub unmittelbar an der Entstehungsstelle absaugen: Einsatz handgeführter Baumaschinen

    (z. B. Trennschleifer, Putzfräsen, Betonschleifer oder Abbruchhämmer) mit direkter Absaugung

  • Abschottung der Arbeitsbereiche
  • Einsatz von Bau-Entstaubern zum Reinigen des Arbeitsbereiches und zur Absaugung handgeführter Arbeitsmittel
  • Einsatz v...

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